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Verbleibender Verlustvortrag zur ESt

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    Verbleibender Verlustvortrag zur ESt

    Wer kann mir helfen?
    Bei meiner EStE für 2010 bekam ich einen Bescheid über die gesonderte Feststellung d. verbleibenden Verlustvortrages zur ESt 2010.
    Darin steht:
    Der verbleibende Verlustvortrag wird nach § 10 d Abs. 4 EStG für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgechäften i. S. d § 23 EStG in der bis zum 31.12.2008 anzuw. Fassung auf - 57 € - festgestellt.
    ....verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2009 - 57 € -.

    Nun meine Fragen:
    Muß ich bei der Anlage KAP in Zeile 12 die 57 € eintragen?
    Und muß ich bei der Zeile 59 ein "Ja" reinschreiben?

    Danke für Antworten und Gruß von fuwimo.

    #2
    AW: Verbleibender Verlustvortrag zur ESt

    Der Verlust wird nur mit positiven Einnahmen aus privaten Veräusserungsgeschäften verrechnet. Machen Sie ein Kreuz in Zeile 59 und gehen dann zur Eingabehilfe. Dort finden Sie dann umfangreiche Hinweise, die Ihnen für Ihre persönliche Situation evtl. weiterhelfen.

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      #3
      AW: Verbleibender Verlustvortrag zur ESt

      Ein verbleibender Verlustvortrag durch Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften kann von 2009 bis 2013 im Rahmen der ESt auch mit steuerpflichtigen Wertpapierveräußerungsgewinnen ausgeglichen werden. Eine Verrechnung mit laufenden Zinsen und Dividenden ist nicht möglich.

      Liegen Ihnen also Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren vor (lt. StB),
      können Sie mit Zeile 59 die Verrechnung mit den Altverlusten (die dem FA bekannt sind und in KAP nicht einzutragen sind) beantragen.
      mfg. - Kent

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