Wer kann mir helfen?
Bei meiner EStE für 2010 bekam ich einen Bescheid über die gesonderte Feststellung d. verbleibenden Verlustvortrages zur ESt 2010.
Darin steht:
Der verbleibende Verlustvortrag wird nach § 10 d Abs. 4 EStG für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgechäften i. S. d § 23 EStG in der bis zum 31.12.2008 anzuw. Fassung auf - 57 € - festgestellt.
....verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2009 - 57 € -.
Nun meine Fragen:
Muß ich bei der Anlage KAP in Zeile 12 die 57 € eintragen?
Und muß ich bei der Zeile 59 ein "Ja" reinschreiben?
Danke für Antworten und Gruß von fuwimo.
Bei meiner EStE für 2010 bekam ich einen Bescheid über die gesonderte Feststellung d. verbleibenden Verlustvortrages zur ESt 2010.
Darin steht:
Der verbleibende Verlustvortrag wird nach § 10 d Abs. 4 EStG für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgechäften i. S. d § 23 EStG in der bis zum 31.12.2008 anzuw. Fassung auf - 57 € - festgestellt.
....verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2009 - 57 € -.
Nun meine Fragen:
Muß ich bei der Anlage KAP in Zeile 12 die 57 € eintragen?
Und muß ich bei der Zeile 59 ein "Ja" reinschreiben?
Danke für Antworten und Gruß von fuwimo.
Kommentar