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Versorgungsbezüge - gesetzl. Rente

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    Versorgungsbezüge - gesetzl. Rente

    Ich bin Ruhestandsbeamter.
    Bevor ich Bemter wurde, war ich Arbeiter und zahlte in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Deshalb bekomme ich neben meiner Pension auch noch eine Rente.
    Diese monatliche Rente in Höhe von 60,17 € wird von meinen monatlichen Brutto-Versorgungsbezügen abgezogen.
    Aufgrund der Härteregelung erhalte ich dann nur noch den Betrag von 24,07 €.
    Trotzdem werden mir laut Steuerbescheid 50 % meiner Rente (720,-€) also 360 € versteuert.
    Hier scheint etwas nicht richtig zu sein. Ich bekomme praktisch nur 288 €, muß aber 360 €. versteuern.
    Muß ich dem Sachbearbeiter des Finazamtes hier aufmerksam machen?
    Gibt es evtl. zu diesem Problem eine Gerichtsentscheidung?

    VielenDank für eine Auskunft und Gruß von fuwimo

    #2
    AW: Versorgungsbezüge - gesetzl. Rente

    Die Rente müssen Sie versteuern. Die Kürzung bei der Pension ist Ausfluss aus dem Besoldungsrecht. Wenn Sie Ihre elektronische Lohnsteuerbescheinigung ansehen werden Sie dort feststellen, dass der Gesamtjahresarbeitslohn nur in der "gekürzten" Fassung bescheinigt ist. Sie versteuern somit unter dem Strich nur das, was Sie tatsächlich bekommen haben.

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