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Nachzahlungen trotz einbehaltener Lohnsteuer??

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    Nachzahlungen trotz einbehaltener Lohnsteuer??

    Hallo allerseits,

    ich bin grad dabei meine Steuererklärung zu machen.
    Zu mir: Ich bin Student an der Duale Hochschule, habe also ein Einkommen, bin aber nicht Sozialversicherungspflichtig. Habe also 2011 meine 80€ pro Monat an die TK gezahlt.

    Jetzt habe ich in Elster die Daten Meiner Lohnsteuerbescheinigung eingegeben (Zeile: 3,4,5 und 6) und auf Steuer berechnen gedrückt. Dabei kommt bei verbleibende Beträge ein plus von 362 € raus.

    Wie kann das sein?? Ich habe immer gedacht die Steuer wird direkt vom Lohn einbehalten. (Es wurden ja auch 603€ einbehalten)


    Grüße und Dank

    Manuel

    #2
    AW: Nachzahlungen trotz einbehaltener Lohnsteuer??

    Dies kommt daher, das der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug eine sogenannte Vorsorgepauschale für Versicherungen berücksichtigt. Bei der endgültigen Steuerberechnung aufgrund der Einkommensteuererklärung gibt es diese Pauschale nicht mehr. Hier müssen Sie die Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen und dort Ihre tatsächlichen Versicherungen (z. B. TK) eintragen. Dann ändert sich auch die Steuerberechnung.

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      #3
      AW: Nachzahlungen trotz einbehaltener Lohnsteuer??

      Also wenn ich in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 18 und 21 die Beträge eintrage die mir die TK übermittelt hat kommen immer noch so um die 100 € Nachzahlungen raus.

      jemand ne Idee woran das liegen kann?

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        #4
        AW: Nachzahlungen trotz einbehaltener Lohnsteuer??

        Wurde von korsika bereits erläutert.
        Gruss (S)stiller
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        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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          #5
          AW: Nachzahlungen trotz einbehaltener Lohnsteuer??

          Vielleicht etwas ausdrücklicher: Die Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzug war höher als Ihre tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen, weshalb es zur Nachzahlung kommt. Deshalb sind Sie dann auch verpflichtet Ihre Einkommensteuererklärung einzureichen, damit der Fiskus das ihm zustehende Geld bekommt. WENN Ihr Arbeitslohn aber höchstens 10.200 EUR beträgt, dann hat das Steuervereinfachungsgesetz vom Herbst 2011 eine Änderung gebracht: DANN ist es KEINE Pflichtveranlagung, so dass Sie Ihre Einkommensteuererklärung stecken lassen können, WENN es nicht aus anderen Gründen eine Pflichtveranlagung ist.

          Wie sinnhaft diese gesetzliche Regelung ist, brauchen wir hier wahrscheinlich hier nicht zu diskutieren, ist aber halt so ... ;-)
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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