AW: Panik! Nachzahlung??
Hallo Delma,
erstens, warum hängst du dich an einen völlig anderen Thread?
zweitens, bist du verheiratet? (die erwarteten 400 Euro lassen zumindest darauf schließen)
drittens, was für eine Steuertabelle ist das denn? (der Link ist nicht zielführend, warum kein Direktlink?)
Ist es auch wirkliche eine EINKOMMENsteuertabelle, also keine LOHNsteuertabelle?
Auf 1514 komme ich aber übrigens auch nicht. Es gibt aber noch zahlreiche Gründe, warum das so ist. Das Naheliegendste sind wohl Lohnersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (ALG 1, Krankengeld, etc.). Gab es die?
MfG Stefan
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Panik! Nachzahlung??
Einklappen
X
-
Ein Gast antworteteAW: Panik! Nachzahlung??
Sorry, bin hier neu,
habe heute auch Steuerbescheid bekommen.
Von zvE (nach allen Abzüge) 18467,00 EUR sollte 8% also, 1514,00EUR Steuer bezahlt werden. .
Laut Steuertabelle
http://www.steuerlinks.de/ sollte etwa 400 sein.
Bin keine spezi in dem Bereich, es scheint mir 1514 EUR etwas zu viel
Danke für jede Typ
Delma
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Panik! Nachzahlung??
Zitat von DC1961-1 Beitrag anzeigenIch persönlich habe die angeforderte Steuererklärung nicht abgegeben, weil ich verhindert war die Erklärung einzureichen:
Gründe: Die Betriebskostenabrechnung für die neue Wohnung liegt noch nicht vor. Da diese erst zum Ende des VZ 2010 bezogen wurde, sind nur Schätzungen der Hausverwaltung abgeleitet aus anderen Objekten vorhanden. Ich möchte aber gerne Par. 35a EStG in Anspruch nehmen
Da beißt sich die Katze in den Schwanz.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Panik! Nachzahlung??
Einen Antrag auf Fristverlängerung beim zuständigen FA aus o.a. Gründen zu stellen, bedarf es nicht ELSTER.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Panik! Nachzahlung??
Hallo UserElster, Kent, @All,
aus gegebenem Anlaß :
Der Termin zur Pflichtabgabe ist der 31.05. des Folgejahres, das Erinnerungsschreiben wird maschinell abgewickelt. Nach dem 08.06.2012 abgegebene Erklärungen konnten nicht mehr berücksichtigt werden.
Mit Schreiben vom 15.06.2012, versandt am 20.06.2012 erfolgen nun massenweise die
Erinnerungen an die Abgabe der Steuererklärung.
Die Begründung lautet hier ausführlicher auf
Par. 25 (3) EStG
Par. 56 2.b)EStDV:
wenn in dem Gesamtbetrag der Einkünfte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, enthalten sind und eine Veranlagung nach Par. 46 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 und 7 Buchstabe b des Gesetzes in Betracht kommt.
Ich persönlich habe die angeforderte Steuererklärung nicht abgegeben, weil ich verhindert war die Erklärung einzureichen:
Gründe: Die Betriebskostenabrechnung für die neue Wohnung liegt noch nicht vor. Da diese erst zum Ende des VZ 2010 bezogen wurde, sind nur Schätzungen der Hausverwaltung abgeleitet aus anderen Objekten vorhanden. Ich möchte aber gerne Par. 35a EStG in Anspruch nehmen
Da beißt sich die Katze in den Schwanz.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Panik! Nachzahlung??
Hallo Stefan,
da gebe ich dir vollkommen Recht. Bei einer Pflichtveranlagung denkt man normalerweise genau an die von dir genannten (nachvollziehbaren) Standardfälle. Der Arbeitgeber macht zunächst aber keinen Fehler, da er sich beim Lohnsteuerabzug an den vorgegebenen PAP (mit der 12% Pauschale für sonstige Vorsorge) hält.
In der Tat ist es für den Arbeitnehmer dann aber kaum zu erkennen, dass für ihn dieser Spezialfall mit der zu hohen Pauschale eintritt. Wie die Finanzverwaltung daraus eine für den Arbeitnehmer erkennbare(!) Pflicht zur Abgabe der ESt ableiten/begründen kann, ist mir auch ein Rätsel.
Die Info zur Pflichtveranlagung in diesem Fall habe ich hier gefunden:
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/pflichtveranlagung.html
(Abschnitt: Zu hohe Vorsorgepauschale)
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Panik! Nachzahlung??
Die Pflicht ergibt sich aus § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG (2010).
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Panik! Nachzahlung??
Hallo Kent,
ich habe in letzter Zeit des öffteren die Meinung gehört, dass durch zu hoch berücksichtigte Vorsorgeaufwendungen eine Pflichtveranlagung vorliegt. Aber wo ist denn die Grundlage dafür?
Der Arbeitnehmer kann überhaupt nicht einschätzen, wie - also nach welcher Tabelle - die Lohnsteuern berechnet wurden. Wenn überhaupt, so hat doch der Arbeitgeber einen Fehler gemacht, das wäre dann aber sein Problem (die nächste Prüfung kommt bestimmt).
Die Standardgründe für eine Erklärungspflicht, die da wären:
- NICHT-Lohneinkünfte (außer Kapitaleinkünfte) über 410 Euro
- Progressionsvorbehalt über 410 Euro
- Einkünfte auf Lohnsteuerklasse 5 oder 6
- Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte
liegen jedenfalls nicht vor.
MfG Stefan
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Panik! Nachzahlung??
Hmpf ^^
Naja aber danke für umfangreiche Hilfe!
35 € sind zu verkraften...
Das wars dann hier =)
Kann zu!
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Panik! Nachzahlung??
Hallo Kiyoko,
es tut mir leid, aber ich muss mich korrigieren (du hast wirklich Pech):
Bei dir liegt doch eine Pflichtveranlagung vor, weil eine zu hohe Vorsorgepauschale berücksichtigt wurde. Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn war die berücksichtigte Vorsorgepauchale (12% vom Brutto) höher als deine abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. Und ab 2010 zählen nur noch tatsächlich geleistete Versicherungsbeiträge.
Fazit: Du musst für 2011 doch abgeben und nachzahlen. Sorry...
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Panik! Nachzahlung??
Habe nichts, nur das was du auf dem Auszug gesehen hast^^
Das heißt ich reich das Ding einfach nicht ein...
Im schlimmsten Fall schreiben die mich an und fordern das an oder kommt dann direkt ne Strafe?
Kann ich ohne Probleme nächstes Jahr wieder abgeben, oder heißt es dann "erst die von 2011"?
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Panik! Nachzahlung??
Hallo Kiyoko,
Elster hat also wie von bobobaer goldrichtig erkannt die Einkommensteuer korrekt gerechnet. Dein AG hat zur Berechnung des Lohnsteuerabzuges(!) formal auch richtig gerechnet, jedoch durch Anwendung einer anderen Vorsorgepauschale (12% von 15016€ als Freibetrag für sonstige Vorsorge) im Endeffekt zu wenig Lohnsteuer abgeführt.
Du könntest noch versuchen, andere Versicherungen in Anlage Vorsorgeaufwand (Zeile 48) geltend zu machen (zB. Privat- und Autohaftpflicht, BU- und Unfallversicherung). Dadurch könnte evtl. bei der Günstigerprüfung neues Recht angewendet werden und die Nachzahlung sinken.
Überhaupt bin ich mir nicht sicher, ob du zur Veranlagung (Einreichung der Est) verpflichtet bist. Als Arbeitnehmer hast du ja bereits über die einbehaltene Lohnsteuer gezahlt. Wenn keine Nebeneinkünfte, Lohnersatzleistungen oder Freibeträge auf der LStKarte vorliegen, kannst du mE. auf die Abgabe verzichten und dir damit die Nachzahlung ersparen...
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Panik! Nachzahlung??
Erstmal für Kent das Elster-Ausdruck-Ding ^^:
http://www.pic-upload.de/view-13145582/Unbenannt-1-Kopie.jpg.html
Und bobo:
Heißt das da wurde eine Sonderausgabe gesenkt, bzw für mich erhöht und ich muss deswegen mehr Lohnsteuer bezahlen?
Sorry ich bin da voll unfähig was solche Sachen angeht ^^
Ist das denn wenigstens nächstes Jahr ausgeglichen oder lauf ich in Gefahr, wieder nach zu zahlen?
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Panik! Nachzahlung??
Noch ein Hinweis für den späteren Einkommensteuerbescheid: Die bezahlte Kirchensteuer wird um die in betreffenden Jahr erstattete Kirchensteuer (für frühere Jahre) gemindert. Nur der Saldo bzw. der ggf. höhere Pauschalbetrag wird als Sonderausgabe abgezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Panik! Nachzahlung??
Achso...
Sorry -.-
Du meinst das, wo drin steht, dass ich 35 EUR nachzahlen soll?
Werd ich dann morgen Posten, weil bin heute nimmer am pc.
Einen Kommentar schreiben:
Einen Kommentar schreiben: