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Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende Anlage Kind 42 - 45

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    Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende Anlage Kind 42 - 45

    Hallo,
    bei der Berechnung werden die 1308€ nicht abgezogen.
    Was könnte der Fehler sein?
    X bei keine weitere Person im Haushalt gesetzt
    X bei keine weitere Hausgemeinschaft
    Das Kind war von 01.01.2011 - 31.12.2011 in unserer gemeinsamen Wohnung gemeldet

    #2
    AW: Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende Anlage Kind 42 - 45

    Ich habs nachgestellt und es hat funktioniert: zwischen der Summe der Einkünfte und den Sonderausgaben wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende abgezogen. Schau in der Steuerberechnung dort nochmal nach!

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      #3
      AW: Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende Anlage Kind 42 - 45

      Hallo,
      ich finde die 1308€ nicht in der Berechnung
      Wenn ich die Einträge wieder lösche, wird die gleiche Steuererstattung angezeigt.
      Habe ich noch was vergessen anzugeben?

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        #4
        AW: Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende Anlage Kind 42 - 45

        wie alt ist das kind?

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          #5
          AW: Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende Anlage Kind 42 - 45

          14 Jahre

          Wenn ich die Steuerklasse von 1 auf 3 ändere, bleibt die Berechnung auch immer
          gleich?

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            #6
            AW: Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende Anlage Kind 42 - 45

            die steuerklassen sind nur wichtig fuer den unterjährigen steuerabzug, in der steuererklärung spielt das keine rolle.

            was genau wurde auf der anlage kind ausgefuellt?
            sie machen eine einzelveranlagung weil sie geschieden sind oder getrennt leben?
            was wurde auf der ersten seite des mantelbogen alles ausgefuellt?

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              #7
              AW: Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende Anlage Kind 42 - 45

              Anlage Kind habe ich habe ich folgendes eingetragen:
              X bei keine weitere Person im Haushalt gesetzt
              X bei keine weitere Hausgemeinschaft
              Das Kind war von 01.01.2011 - 31.12.2011 in unserer gemeinsamen Wohnung gemeldet .
              Kindergeld erhalten von 01.01.2011 - 31.12.2011 eingetragen

              erste Seite Mantelbogen
              Getrennt lebend und getrennte Veranlagung

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                #8
                AW: Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende Anlage Kind 42 - 45

                Eine getrennte Veranlagung ist nur möglich, wenn Sie mit dem Ehegatten im Jahr wenigstens noch einen Tag zusammengelebt haben. Nur dann haben Sie das Wahlrecht zwischen getrennter und Zusammenveranlagung. Wenn Sie zusammengelebt haben, gibt es für diesen Zeitraum aber keinen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

                Anders, wenn Sie schon vor dem 01.01.2011 dauernd getrennt gelebt haben. Dann wäre es keine getrennte sondern eine Einzelveranlagung, auch wenn Sie vielleicht noch nicht geschieden sind.

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                  #9
                  AW: Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende Anlage Kind 42 - 45

                  Zitat von Charly12 Beitrag anzeigen
                  Das Kind war von 01.01.2011 - 31.12.2011 in unserer gemeinsamen Wohnung gemeldet .
                  in welcher zeile wurde das eingetragen? zeile 87 wäre jedenfalls falsch, die muss leer bleiben.

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