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    Werbungskosten als Zeitarbeiter

    Hallo zusammen,

    ich sitze gerade an meiner Lohnsteuererklärung für 2010 - bin etwas spät dran.

    Nun gut, da ich kein Profi auf dem Gebiet bin, hoffe ich, dass ihr mir helfen könnt.

    1. Thema: Fahrtkosten
    Laut dem Urteil 13 K 456/10 dürfen Zeitarbeiter ja nun den Hin- und Rückweg angeben. Meine Frage wäre, gibt man dies als "weitere Werbungskosten" oder als "Reisekosten" an?
    Also im Formular "Anlage N" etwas in Zeile 46 oder 50 eintragen?
    Und was soll ich in der Zeile genau eintragen? "gem. 13 K 456/10" bspw.?

    2. Thema: Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung
    Laut dem Urteil VI R 35/08 könne man die Verpflegungsmehraufwendungen nun auch für das ganze Jahr geltend machen? Trifft hier sozusagen das gleiche zu wie bei den Fahrtkosten? Volle bspw. 220 Tage x 6 Euro bei Abwesenheit von mindestens 8h?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen die Fragen zu beantworten.

    #2
    AW: Werbungskosten als Zeitarbeiter

    In Anlage N, Seite 2, unterhalb der Zeile 49 (Reisekosten bei Auswärtstätigkeit), bei >>Angaben in Kurzform<< folgende Einträge:

    -Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten, zB.:
    "Fahrten von insgesamt xxx km als Zeitarbeiten zu wechselnden Einsatzstellen", rechts den Betrag (gefahrene km *0.30€)

    -Mehraufwendungen für Verpflegung, zB.:
    "Abwesenheit von mehr als 8h an xxx Tagen als Zeitarbeiter", rechts den Betrag (Tage * 6€)
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: Werbungskosten als Zeitarbeiter

      Hallo Kent,

      vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

      Soll ich nach der Notiz "Fahrten von insgesamt xxx km als Zeitarbeiten zu wechselnden Einsatzstellen" noch "gem. Urteil....." hinschreiben?
      Und ist es richtig, die Fahrtkosten als "Reisekosten" (Zeile 50) anzugeben und nicht als "Weitere Werbungskosten" (Zeile 46 -49)


      Bei den Verpflegungsmehraufwendungen also wirklich die rund 220 AT angeben?

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        #4
        AW: Werbungskosten als Zeitarbeiter

        >>Soll ich nach der Notiz "Fahrten von insgesamt xxx km als Zeitarbeiten zu
        wechselnden Einsatzstellen" noch "gem. Urteil....." hinschreiben?
        Das kann nicht schaden, aber das FA wird das Urteil sicherlich kennen.

        >>Und ist es richtig, die Fahrtkosten als "Reisekosten" (Zeile 50) anzugeben und nicht als "Weitere Werbungskosten" (Zeile 46 -49)
        Ja, das sind mE. beruflich veranlasste Reisekosten (unterhalb Zeile 49), eben weil keine regelmäßige Arbeitsstelle vorliegt.

        >>Bei den Verpflegungsmehraufwendungen also wirklich die rund 220 AT angeben?
        Ja, wenn die Bedingungen lt. Urteil vorliegen. Das FA wird ggf. Nachweise für die gefahrene Strecke, Arbeitszeiten usw. verlangen. Es ist daher immer zu empfehlen, die Zeiträume der unterschiedlichen Arbeitsstellen und die täglichen Arbeitszeiten zu dokumentieren.
        mfg. - Kent

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          #5
          AW: Werbungskosten als Zeitarbeiter

          Hallo Kent,

          wollte mich noch einmal bei dir absichern, da ich das Urteil bezüglich der Mehraufwendungen nicht ganz verstehe.

          Besteht nun bei einem Einsatz als Zeitarbeiter bei ein und der selben Firma trotzdem das Recht für das komplette Jahr die Verpflegungsmehraufwendungen zu beantragen? Oder doch nur wie gehabt drei Monate?

          Bei den Fahrtkosten geht man ja auch nicht mehr von einer regelmäßigen Arbeitsstätte aus.

          Viele Grüße!

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            #6
            AW: Werbungskosten als Zeitarbeiter

            In dem Urteil ging es zuerst um die Anerkennung der vollen Fahrtkosten für einen Leiharbeiter, der mehr als ein Jahr an der gleichen Arbeitsstelle eingesetzt war. Zunächst ist das ein Einzelfall-Urteil, für das Revision zugelassen ist. Du kannst dich auf dieses Urteil berufen, letztendlich entscheidet aber dein Bearbeiter.

            Die Argumentation für die (ganzjährige) Verpflegungspauschale ist mE. ähnlich der zu den Fahrtkosten (fehlende Planungssicherheit). Beantragen kannst du zunächst einmal alles. Bei Nichtanerkennung kannst du Einspruch einlegen oder sogar klagen.

            Das ganze Thema geht jetzt aber schon stark in Richtung Steuerberatung, die uns Anwendern(!) untersagt ist. Ein Lohnsteuerhilfeverein oder StB wären dann sicher die besseren Ansprechpartner. Ich wollte mit meinem Beitrag nur deutlich machen, wo diese Kosten in EF prinzipiell einzutragen wären. Eine steuerrechtliche Bewertung in deinem Einzelfall kann ich nicht vornehmen.
            mfg. - Kent

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              #7
              AW: Werbungskosten als Zeitarbeiter

              Vielen Dank für die sehr hilfreiche Unterstützung von dir!

              Viele Grüße!

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                #8
                AW: Werbungskosten als Zeitarbeiter

                Hallo zusammen,

                habe heute meine Rückmeldung vom FA erhalten.

                Die angesetzten Fahrtkosten als Reisekosten (gem. 13k 456/10) werden nicht akzeptiert. Hintergrund ist, dass kein eigener PKW genutzt wurde. Dies wäre auch soweit korrekt, da zwei Fahrzeuge meiner Eltern (gleicher Haushalt) genutzt wurden.

                Bisher hatte ich noch nie ein eigenes Fahrzeug. Immer nur zur Nutzung überlassene. Bisher habe ich aber auch nur Werbungskosten als Fahrtkosten geltend gemacht.

                Hat das FA Recht?

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