Hallo zusammen,
ich sitze gerade an meiner Lohnsteuererklärung für 2010 - bin etwas spät dran.
Nun gut, da ich kein Profi auf dem Gebiet bin, hoffe ich, dass ihr mir helfen könnt.
1. Thema: Fahrtkosten
Laut dem Urteil 13 K 456/10 dürfen Zeitarbeiter ja nun den Hin- und Rückweg angeben. Meine Frage wäre, gibt man dies als "weitere Werbungskosten" oder als "Reisekosten" an?
Also im Formular "Anlage N" etwas in Zeile 46 oder 50 eintragen?
Und was soll ich in der Zeile genau eintragen? "gem. 13 K 456/10" bspw.?
2. Thema: Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung
Laut dem Urteil VI R 35/08 könne man die Verpflegungsmehraufwendungen nun auch für das ganze Jahr geltend machen? Trifft hier sozusagen das gleiche zu wie bei den Fahrtkosten? Volle bspw. 220 Tage x 6 Euro bei Abwesenheit von mindestens 8h?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen die Fragen zu beantworten.
ich sitze gerade an meiner Lohnsteuererklärung für 2010 - bin etwas spät dran.
Nun gut, da ich kein Profi auf dem Gebiet bin, hoffe ich, dass ihr mir helfen könnt.
1. Thema: Fahrtkosten
Laut dem Urteil 13 K 456/10 dürfen Zeitarbeiter ja nun den Hin- und Rückweg angeben. Meine Frage wäre, gibt man dies als "weitere Werbungskosten" oder als "Reisekosten" an?
Also im Formular "Anlage N" etwas in Zeile 46 oder 50 eintragen?
Und was soll ich in der Zeile genau eintragen? "gem. 13 K 456/10" bspw.?
2. Thema: Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung
Laut dem Urteil VI R 35/08 könne man die Verpflegungsmehraufwendungen nun auch für das ganze Jahr geltend machen? Trifft hier sozusagen das gleiche zu wie bei den Fahrtkosten? Volle bspw. 220 Tage x 6 Euro bei Abwesenheit von mindestens 8h?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen die Fragen zu beantworten.
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