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Grenzgänger Steuervorauszahlung angeben

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    Grenzgänger Steuervorauszahlung angeben

    Hallo,
    ich brüte über meiner Steuer für 2010 - ich bin Grenzgänger mit Wohnsitz Dtl. und Arbeitsstätte CH. In der Anlage N-GRE habe ich bereits alle Angaben getätigt.
    Jedoch weiss ich nicht wo ich die Beträge meiner quartalsmässigen Steuervorauszahlungen an das deutsche FA eintrage.
    Kennt sich hier jemand mit diesem Sonderfall aus?
    im Voraus danke
    Gruß
    Steuerbürger xy

    #2
    AW: Grenzgänger Steuervorauszahlung angeben

    Ohne dass ich mich jetzt mit Grenzgängern auskennen würde, gehe ich doch davon aus, dass auch diese die Einkommensteuervorauszahlungen nicht in ElsterFormular eingeben können.

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      #3
      AW: Grenzgänger Steuervorauszahlung angeben

      Die St-Vorauszahlung welche quartalsmässig an das FA zu richten ist, setzt sich zusammen aus:
      - Einkommenssteuer
      - Soli
      - Kirchensteuer

      Komischerwiese kann ich die Ki-St. im Hauptvordruck Zeile 46 aufführen, aber für die anderen beiden zahlungen find ich nichts passendes
      Gruß
      Steuerbürger xy

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        #4
        AW: Grenzgänger Steuervorauszahlung angeben

        Zitat von Steuerbürger xy Beitrag anzeigen
        Komischerwiese kann ich die Ki-St. im Hauptvordruck Zeile 46 aufführen
        Kirchensteuer kann man schließlich bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben absetzen. Einkommensteuer natürlich nicht.

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          #5
          AW: Grenzgänger Steuervorauszahlung angeben

          ich habe mir nun überlegt, ich lege einfach noch einen Anlage N für mich an. Hier gebe ich dann Bruttoarbeitslohn = 0 (weil bereits in N-GRE) und liste dann die entsprechend gezahlten Vorsteuern.
          Jedoch habe ich gar keine Lohnsteuerklasse, so dass ich einfach "0" eingeben werden.

          Mal schauen ob es klappt.

          Gruß
          Steuerbürger xy

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            #6
            AW: Grenzgänger Steuervorauszahlung angeben

            Im Zweifel kannst Du ja Lohnsteuerklasse 6 angeben. Oder 3, und bei Deiner anderen 6. Ansonsten, wenn ElsterFormular das so akzeptiert, dann ist das natürlich eine Möglichkeit, die Nachzahlung/Erstattung zu errechnen, ohne den Taschenrechner benutzen zu müssen. Aber: nicht vergessen, zum Übermitteln diese Bescheinigung wieder entfernen.

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              #7
              AW: Grenzgänger Steuervorauszahlung angeben

              Was passiert wenn ich dies so übermittle?

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                #8
                AW: Grenzgänger Steuervorauszahlung angeben

                Zitat von Steuerbürger xy Beitrag anzeigen
                Was passiert wenn ich dies so übermittle?
                1. Das wären falsche Angaben

                2. Das Finanzamt würde es korrigieren

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                  #9
                  AW: Grenzgänger Steuervorauszahlung angeben

                  Dann würde das FA aber auf alle Fälle merken was ich eigentlich damit zum Ausdruck bringen möchte - und wenn es korregiert wird, dann ich das exakt das was ich erreichen möchte.

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                    #10
                    AW: Grenzgänger Steuervorauszahlung angeben

                    anders ausgedrückt: am einfachsten wäre es doch, grade zusammenzurechnen, was man voraus bezahlt hat (müsste man sowieso, wenn man es irgendwo eintragen wollte) und dann diesen betrag von der steuerlast aus der berechnung abziehen, fertig.

                    dem finanzamt muss man nicht mitteilen was man vorausgezahlt hat, die wissen das tatsaechlich, schliesslich haben sie es vorher auch festgelegt ;-)

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                      #11
                      AW: Grenzgänger Steuervorauszahlung angeben

                      oder vereinnahmt

                      gezahlte 1/4-jährl. Est-Vorauszahlungen können in ElFo nicht mehr eingegeben werden

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