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Anlage AV

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    Anlage AV

    Seit 2010 oder 2011 werden die Daten ja elektisch vom Anbieter direkt an das Finanzamt übermittelt.
    Jetzt folgende frage. Muß ich dennoch eine Anlage AV bei meiner lohnsteuer zufügen?

    Schonmal Danke Grüße Luni

    #2
    AW: Anlage AV

    Nein musst Du nicht. Es sei denn Du möchtest den Sonderausgabenabzug beantragen.

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      #3
      AW: Anlage AV

      Hallo,

      dazu hätte ich auch noch eine Frage. Da ja der Bescheid der von Riester direkt ans Finanzamt übermittelt wird, kann man ja in der Anlage AV außer "Daten vom Vorjahr übernehmen" nichts eingeben. Allerdings, wenn ich dann die Steuer berechne ergibt es vom Rückzahlungsbetrag keinen Unterschied ob mit oder ohne Riester.

      Wenn ich aber die alten Daten vom Vorjahr eingebe ergibt sich in der Berechnung der erwartete höhere Rückzahlungsbetrag.

      Wird Anlage AV mit dem neuen Verfahren vom Finanzamt automatisch draufgerechnet oder bekomme ich den Anteil dann nicht, wenn ich nur eingebe Daten vom Vorjahr übernehmen??

      Vielen Dank für eure Hilfe

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        #4
        AW: Anlage AV

        https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?31316-Keine-AV-Beiträge-in-Steuerberechnung&highlight=fehler+riester+daten
        mfg. - Kent

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