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    Fernstudium

    Hallo,
    Ich nehme seit Anfang 2011 an einem Fernlehrgang teil. Ich bekomme hierfür Meisterbafög. Nutze den Zuschuss und das Darlehen. Der Gesamtbetrag deckt genau die Lehrgangskosten. Es ist also eigentlich ein durchlaufender Posten da einnahmen und Ausgaben 0 ergeben. Nun trotzdem die Frage. Muss ich in der Erklärung irgendwo was angeben? Oder erst wenn es an die Rückzahlung geht? Vielen Dank schonmal.
    Urmili

    #2
    AW: Fernstudium

    Müssen muß man da nichts...

    Aber im Zeitpunkt der Bezahlung des Studiums sind die nicht bezuschußten Ausgaben absetzbar. Also die nur durch Darlehen gedeckten Ausgaben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald
    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald

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      #3
      AW: Fernstudium

      Vielen Dank für die Antwort.

      Also wäre ich ja blöd, dies nicht anzugeben oder?
      Damit hab ich gar nicht gerechnet.
      Danke, Urmili

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        #4
        AW: Fernstudium

        Ja, der Geldabfluß wird doch noch entstehen - bei Rückzahlung des Darlehens.

        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald
        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald

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