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Minderjährig in Ausbildung, wo trage ich die Kosten ein?

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    Minderjährig in Ausbildung, wo trage ich die Kosten ein?

    Hallo,

    meine Tochter ist 2011 17 Jahre alt geworden. Sie hat die Realschule beendet und im September eine Ausbildung angefangen. Sie muss Schulgeld bezahlen, welches aus dem Bafög bezahlt wird.

    In der Anlage für Kinder sind nur Volljährige aufgeführt, wo trage ich es für Minderjährige ein?

    Lg Grilliperle

    #2
    AW: Minderjährig in Ausbildung, wo trage ich die Kosten ein?

    nirgends.

    für minderjährige besteht ein anspruch auf kindergeld oder -freibetrag.. egal was die grade so machen/verdienen ;-)
    somit bleibt ALLES was sich auf volljährige bezieht in Ihrer erklärung leer!

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      #3
      AW: Minderjährig in Ausbildung, wo trage ich die Kosten ein?

      Danke. Und dann kann ich also die Kosten für Schulgeld und Fahrtkosten nirgends absetzen?

      Wie ist es dann wenn sie dieses Jahr 18 wird, dann geht das wohl?

      Lg Grilliperle

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        #4
        AW: Minderjährig in Ausbildung, wo trage ich die Kosten ein?

        sie selbst können die kosten sowieso nicht direkt absetzen. sie bekommen dafür ja bereits einen steuerlichen vorteil, eben das kindergeld bzw.- den kinderfreibetrag.
        das hängt auch nicht zwangsläufig am alter - bis zur volljährigkeit ist lediglich gesetzlich klar, das es kindergeld/freibetrag jedenfalls gibt.
        ab 18 _kann_ es das weiterhin geben, wenn das kind selbst nicht zuviel verdient. da können die anfallenden kosten auch gegen das einkommen des kindes gegengerechnet werden.

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          #5
          AW: Minderjährig in Ausbildung, wo trage ich die Kosten ein?

          Okay, Dankeschön.

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