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Kind ist 21 alt und in Ausbildung...Kinderfreibetrag

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    Kind ist 21 alt und in Ausbildung...Kinderfreibetrag

    Guten Tag,

    leider komme ich nun doch nicht alleine weiter und brauche mal euren Rat:

    Ich bin geschieden, unser gemeinsames Kind ist 21 Jahre alt und in der Ausbildung.
    Das Kind lebt immer bei mir, ich bekomme volles Kindergeld.
    Unterhalt gab es ja nur bis 18 Jahre.
    Habe auf meiner Lohnsteuerkarte nie ein Kinderfreibetrag eintragen lassen...
    -------
    Wie/wo trage ich nun die Daten ein.

    SPALTE 10 :Kindschaftverhältnis zum Vater leiblich...ok

    darf in nun auch in Spalte 38 Übertragung des vollen Kinderfreibetrags beantragen ?
    Wenn 75% des Unterhaltes nicht gezahlt wurden?? Unterhalt gibt es ja seit dem 18. Lebensjahr gar nicht mehr...? Also 0 € Unterhalt..

    Danke Sina

    #2
    AW: Kind ist 21 alt und in Ausbildung...Kinderfreibetrag

    einfach mal lesen, was in der zeile genau steht... wenn dort worte wie MINDERjährig vorkommen, kann es für ein VOLLjähriges Kind wohl nicht angekreuzt werden ;-)

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      #3
      AW: Kind ist 21 alt und in Ausbildung...Kinderfreibetrag

      in Spalte 38 steht nichts vom Minderjährigen

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        #4
        AW: Kind ist 21 alt und in Ausbildung...Kinderfreibetrag

        na denn sollte es prinzipiell für das volljährige kind durchaus auch ankreuzbar sein. ;-)

        wenn es aber keine unterhaltsverpflichtungen gibt, denen der vater nachkommen muss, kann er wiederrum dagegen nicht verstoßen, ergo auch keine uebertragung.
        hier stellt sich ggf. die frage, ob das volljährige kind den vater hätte auf unterhalt in anspruch nehmen muessen... alles schwierig :/

        im endeffekt: wenn sie eh das gesamte kindergeld ausgezahlt bekommen, kommt ihnen ja der steuervorteil als solches zu gute, ob der freibetrag ueberhaupt guenstiger wäre steht auf einem anderen blatt.

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          #5
          AW: Kind ist 21 alt und in Ausbildung...Kinderfreibetrag

          Ich Danke für die gute Antwort

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            #6
            AW: Kind ist 21 alt und in Ausbildung...Kinderfreibetrag

            Solange Sie Kindergeld bekommen, ist das Kind wohl auch in Ausbildung.

            So lange das Kind in Ausbildung ist, besteht schon nach dem BGB auch ein Anspruch auf Unterhalt.

            Ab 18 Jahre hat diesen Anspruch allerdings das Kind und muss in im Zweifel auch durchsetzen.

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