Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verpflegungsmehraufwendungen problem !!

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verpflegungsmehraufwendungen problem !!

    hallo,

    ich bin seit 5 Jahren in der selben Zeitarbeits-Firma tätig.

    Ich habe meine Steuererklärung für 2010 und 2011 bei einer Steuerberaterrin gemacht.

    ich hab da nun ein kleines problem das ich leider nicht verstehe.

    unzwar bekomme ich für 2010 Geld zurück und für 2011 muss ich Geld zurück zahlen.
    die Steuerberaterrin sagte mir.. "das liegt daran das Sie im Jahr 2011 Verpflegungsmehraufwand bekommen haben, und im Jahr 2010 nicht"

    tatsälich steht in der Elektronischen Lohnsteuer 2010 nix von "Verpflegungsmehraufwand" und bei 2011 schon.
    wieso ich das ganze nicht verstehe ist.
    ich kriege seit 5 jahren schon Verpflegungsmehraufwand von der Zeitarbeitsfirma. das sind 6 € Pro tag. die bekomme ich weil ich 8 stunden ausser haus bin.

    und ich habe bis jetzt immer Geld zurück bekommen vom Finanzamt. aber dieses mal soll ich zahlen wegen dem Verpflegungsmehraufwand.

    leider weiss ich garnicht wie es mit der Lohnsteuer von 2007 - 2009 aussieht. ich weiss nicht ob dort auch etwas von Verpflegungsmehraufwand stand.

    ich hoffe das ihr verstanden habt was ich meine.

    ps: entschuldigung für mein schlechtes deutsch !!!

    #2
    AW: Verpflegungsmehraufwendungen problem !!

    wenn der ag verpflegungsmehraufwendungen zahlt und auch bescheinigt, kann man sie nicht auch noch steuermindernd geltend machen.

    p.s. stimmt, einkommensmindernd gilt.
    Zuletzt geändert von feelgood; 29.02.2012, 15:53. Grund: korrektur

    Kommentar


      #3
      AW: Verpflegungsmehraufwendungen problem !!

      Zitat von feelgood Beitrag anzeigen
      wenn der ag verpflegungsmehraufwendungen zahlt und auch bescheinigt, kann man sie nicht auch noch steuermindernd geltend machen.
      man sollte sie aber _einkommensmindernd_ als werbungskosten geltend machen, da ja die seitens des AG gezahlten Zuschüsse sonst das Einkommen erhöhen... ;-)

      wenn der AG schon immer den Verpflegungsmehraufwand bezuschusst, stellt sich die frage, wo er das vor 2011 bescheinigt hat...
      ansonsten muss sich ggf. etwas anders in der Erklärung geändert haben, damit eben ein anderes Ergebnis dabei herauskommt.
      das sollte die Steuerberaterin aber erklären können, denn dafür ist sie da und nur sie kennt die ganzen daten... wir können hier nur raten!

      Kommentar


        #4
        AW: Verpflegungsmehraufwendungen problem !!

        ich versteh nur nicht wieso z.b in der Elektronischen Lohnsteuer vom Jahre 2010 nix von "verpfelgungsmehraufwand bzw auswärtstätigkeiten steht" aber bei 2011 schon.

        obwohl ich im Jahr 2010 auch Verpfelgungsmeraufwand bekommen habe. seh ich ja alles in der abrechung.

        die bearetrrin sagte halt, das liegt an dem verpfelgungsmehraufwand den ich bekommen habe. deswegen muss ich zahlen. (die Frau schien mir persöhnlich als hätte sie nicht so den PLan von)

        hat sie denn recht ?? oder kann ich irgendwas angeben das ich nix zahlen muss ?

        evtl. möchte sich mal einer die 2 elektronischen lohnsteuer anschaun ?? habe fotos auf dem handy gemacht und könnte sie per mail schicken.

        Kommentar


          #5
          AW: Verpflegungsmehraufwendungen problem !!

          das hilft nicht. frag deinen ag warum die verfahrensweise geändert wurde.

          Kommentar


            #6
            AW: Verpflegungsmehraufwendungen problem !!

            vermutlich wurde der zuschuss vor 2011 einfach ueber das brutto mit ausgezahlt und somit der lohnsteuer unterworfen. daher taucht es ggf. auf den alten lohnsteuerbescheinigungen nicht auf. in 2011 wurde es dann vielleicht als steuerfreier zuschuss, also ohne steuerabzug ausgezahlt.

            wenn sich das einkommen an sich nicht groß verändert hat, sollte also vor 2011 mehr lohnsteuer abgeführt worden sein, was zu der rückerstattung geführt hat.

            anders gefragt: hatten sie 2011 bei eigentlich gleichem gehalt monatlich 'mehr netto' - das muss man ja eigentlich merken?

            wenn dem so wäre, hat die steuerberaterin recht.

            Kommentar

            Lädt...
            X