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Umsatzsteuernachzahlung

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    Umsatzsteuernachzahlung

    So, jetzt brauch ich auch mal Ausfüllhilfe oder zumindest Bestätigung... ;-)

    Nehmen wir an, es gab bei einem Gewerbetreibenden in 2011 eine Umsatzsteuernachforderung, soll heissen von der USt-Erklärung 2010 wurde seitens des FA abgewichen, die Zahlung des vom FA geforderten Betrages erfolgte dementsprechend auch in 2011.

    1.) das ist als Ausgabe in der EÜR für 2011 zu buchen - im amtlichen Vordruck also einfach zusätzlich zu den erfolgten Voranmeldungszahlungen in Zeile 45, richtig?!

    2.) in der Umsatzsteuererklärung für 2011 spielt der Betrag keine weitere Geige, er gehört ja nicht zum Vorauszahlungssoll und ist selbst umsatzsteuerneutral, richtig?!

    Danke! :-)

    #2
    AW: Umsatzsteuernachzahlung

    Stimmt so.

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