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Unterschied Steuer -1 Euro in der Steuerberechnung

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    Unterschied Steuer -1 Euro in der Steuerberechnung

    Habe da grade was interessantes gesehen... im Beispiel eine Zusammenveranlagung mit zwei Kindern, verwendete Anlagen Kind, G, S, Vorsorgeaufwand:

    Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20.000
    Berechnung der Einkommensteuer
    zu versteuern nach dem Splittingtarif. . . . . . . . . 20.000 . . . . . . . . . . . . . . . 630
    ab
    Ermäßigung für Einkünfte aus Gewerbebetrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
    Ermäßigung für Handwerkerleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
    Summe und davon abzugsfähig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 . . . -100
    verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 530
    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 529
    Berechnung des Solidaritätszuschlags
    zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung
    von Freibeträgen für 2 Kind(er) i.H.v. 14.016 € . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.984
    darauf entfallende Einkommensteuer, die sich unter
    Berücksichtigung der Steuerermäßigungen ergibt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -1
    Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
    Solidaritätszuschlag unter Berücksichtigung der Freigrenze . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00

    wo kommt die Differenz zwischen 530 bei verbleiben und 529 bei festzusetzen her?
    unten beim Soli taucht ja auch nochmal -1 Euro auf?

    PS: auf Anlage G und S steht jeweils nur der Gewinn in Zeile 4, sonst nix.

    #2
    AW: Unterschied Steuer -1 Euro in der Steuerberechnung

    Nachtrag:

    das problem entsteht auch bei Anlage N und ohne steuerminderungen:

    Festgesetzt werden | 629,00 | 0,00 (aus der Tabelle oben)

    Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20.000
    Berechnung der Einkommensteuer
    zu versteuern nach dem Splittingtarif. . . . . . . . . 20.000 . . . . . . . . . . . . . . . 630
    Berechnung des Solidaritätszuschlags
    zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung
    von Freibeträgen für 2 Kind(er) i.H.v. 14.016 € . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.984
    darauf entfallende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -1
    Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
    Solidaritätszuschlag unter Berücksichtigung der Freigrenze . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00


    und ohne Anlagen Kind:

    Berechnung der Einkommensteuer
    zu versteuern nach dem Splittingtarif. . . . . . . . . 20.000 . . . . . . . . . . . . . . . 630
    Berechnung des Solidaritätszuschlags
    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 629
    Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 629
    Solidaritätszuschlag unter Berücksichtigung der Freigrenze . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00


    sieht mir irgendwie nach einem Rundungsproblem aus?

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