Habe da grade was interessantes gesehen... im Beispiel eine Zusammenveranlagung mit zwei Kindern, verwendete Anlagen Kind, G, S, Vorsorgeaufwand:
Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20.000
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern nach dem Splittingtarif. . . . . . . . . 20.000 . . . . . . . . . . . . . . . 630
ab
Ermäßigung für Einkünfte aus Gewerbebetrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
Ermäßigung für Handwerkerleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
Summe und davon abzugsfähig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 . . . -100
verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 530
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 529
Berechnung des Solidaritätszuschlags
zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung
von Freibeträgen für 2 Kind(er) i.H.v. 14.016 € . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.984
darauf entfallende Einkommensteuer, die sich unter
Berücksichtigung der Steuerermäßigungen ergibt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -1
Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
Solidaritätszuschlag unter Berücksichtigung der Freigrenze . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
wo kommt die Differenz zwischen 530 bei verbleiben und 529 bei festzusetzen her?
unten beim Soli taucht ja auch nochmal -1 Euro auf?
PS: auf Anlage G und S steht jeweils nur der Gewinn in Zeile 4, sonst nix.
Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20.000
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern nach dem Splittingtarif. . . . . . . . . 20.000 . . . . . . . . . . . . . . . 630
ab
Ermäßigung für Einkünfte aus Gewerbebetrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
Ermäßigung für Handwerkerleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
Summe und davon abzugsfähig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 . . . -100
verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 530
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 529
Berechnung des Solidaritätszuschlags
zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung
von Freibeträgen für 2 Kind(er) i.H.v. 14.016 € . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.984
darauf entfallende Einkommensteuer, die sich unter
Berücksichtigung der Steuerermäßigungen ergibt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -1
Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
Solidaritätszuschlag unter Berücksichtigung der Freigrenze . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
wo kommt die Differenz zwischen 530 bei verbleiben und 529 bei festzusetzen her?
unten beim Soli taucht ja auch nochmal -1 Euro auf?
PS: auf Anlage G und S steht jeweils nur der Gewinn in Zeile 4, sonst nix.
Kommentar