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Spendenpauschale (zu den Sonderusgaben)

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    Spendenpauschale (zu den Sonderusgaben)

    Hallo,
    an meinem Stammtisch behaupten einige, daß es eine Spendenpauchale gibt.
    Bei deren EStE geben sie an, bei Straßensammlungen für Caritas, Kriegsgräber u. a. gespendet zu haben. Bei der EStE kann man hier bis zu 200 € angeben ohne, daß ein Quittung oder Spendenbscheinigung verlangt wird.
    Dies soll angeblich in der Steueranleitung des Steuerexperten Konz stehen.
    Beamte des Finanzamtes erkennen diese Art von Spenden in der EStE problemlos an.
    Stimmt dies?

    Danke für Antworten und Grüße von fuwimo.

    #2
    AW: Spendenpauschale (zu den Sonderusgaben)

    man muss auf Verlangen des Finanzamtes alle geltend gemachten Kosten belegen. Kann man das nicht und hat absichtlich was falsches eingetragen, wäre das wohl versuchte Steuerhinterziehung.
    denke mehr gibt es dazu nicht zu sagen, ist hier definitiv auch der falsche Ort für diese Frage...

    Kommentar


      #3
      AW: Spendenpauschale (zu den Sonderusgaben)

      Spenden müssen natürlich wirklich geleistet werden, über etwas anderes braucht man nicht zu diskutieren...

      Für den Nachweis gilt aber folgendes:
      Bis zu einer Höhe von 200€ reicht die Vorlage des Überweisungsträgers bzw. des Zahlscheines. Ist die Spende aber höher als 200€, ist die Vorlage einer Spendenbescheinigung (Spendenquittung) vorgeschrieben.
      mfg. - Kent

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