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Verpflegungsmehraufwand

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    Verpflegungsmehraufwand

    Bisher setzte ich (selbständig in einer GbR) meinen VMA in der Anlage FE1 (manuell) in Zeile 11 als Sonderbetriebsausgabe ein. Jedes Mal wurde dieser erstmal übersehen und nicht berücksichtigt.
    Gibt es eine elegantere Möglichkeit in ELSTER, den VMA zu berücksichtigen?
    In der EÜR der GbR ist es nicht möglich, da es darin noch andere Teilhaber gibt, die mit meinem VMA nichts zu tun haben.
    Zuletzt geändert von Gehromania; 01.03.2012, 22:01.

    #2
    AW: Verpflegungsmehraufwand

    Für die GbR wird eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte durchgeführt. Ihre Sonderbetriebsausgaben können rechtlich nur im Rahmen des Feststellungsverfahrens der GbR berücksichtigt werden.

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