Hallo,
ich habe in 2011 Verluste in Verbindung mit einem Zertifikat gemacht und daraufhin mein Konto bei der Bank aufgelöst. Die Bank hat mir jetzt hierfür eine Verlustbescheinigung ausgestellt, in der der Verlust mit Hinweis auf Zeile 12 KAP ausgewiesen wird.
Meine Fragen:
Kann ich die Einreichung dieser Bescheinigung auf die nächste Steuererklärung verschieben oder muss ich den Verlust in der aktuellen Steuererklärung angeben?
Verstehe ich es richtig, dass Zinseinkünfte primär mit diesen Verlusten verrechnet würden und ein danach ggf. verbleibender Freistellungsbetrag ungenutzt verfällt?
Ich würde diese Verluste gerne dann einreichen, wenn auch entsprechende Einkünfte gegenrechenbar sind... Gibt es ein Verfallsdatum für solche Verlustbescheinigungen?
Hat vielleicht jemand einen Tipp, wo ich die gültigen Regelungen verständlich nachlesen kann.
Vielen Dank im Voraus
Eva
ich habe in 2011 Verluste in Verbindung mit einem Zertifikat gemacht und daraufhin mein Konto bei der Bank aufgelöst. Die Bank hat mir jetzt hierfür eine Verlustbescheinigung ausgestellt, in der der Verlust mit Hinweis auf Zeile 12 KAP ausgewiesen wird.
Meine Fragen:
Kann ich die Einreichung dieser Bescheinigung auf die nächste Steuererklärung verschieben oder muss ich den Verlust in der aktuellen Steuererklärung angeben?
Verstehe ich es richtig, dass Zinseinkünfte primär mit diesen Verlusten verrechnet würden und ein danach ggf. verbleibender Freistellungsbetrag ungenutzt verfällt?
Ich würde diese Verluste gerne dann einreichen, wenn auch entsprechende Einkünfte gegenrechenbar sind... Gibt es ein Verfallsdatum für solche Verlustbescheinigungen?
Hat vielleicht jemand einen Tipp, wo ich die gültigen Regelungen verständlich nachlesen kann.
Vielen Dank im Voraus
Eva
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