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Verwirrung bei Höhe Vorsorgeaufwendungen

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    Verwirrung bei Höhe Vorsorgeaufwendungen

    Hallo,

    als Ehepaar hat man doch 3800 € Freibetrag für die Beiträge zur kranken- und Pflegeversicherung, zusätzlich zu den "üblichen" Vorsorgeaufwendungen ?
    Oder gilt das für alles zusammen ?

    Bisher haben wir immer alle Vorsorge eingetragen, von den privaten Rentenversicherungsbeiträgen, über Haftpflichtversicherungen, zusätzl Krankenversicherung.

    Aber dieser Betrag wird durch die Kranken- und Pfllegeversicherung doch schon aufgefressen, oder ? Mein Mann ist normaler AN mit 40.000 brutto p.a. und ich bin
    in Elternzeit, also ohne Einkommen (KV wird in der Zeit vom Bund übernommen).

    Habe ich was falsch gemacht beim Eintragen ?

    Bei unserer Steuerberechnung kommen bloß 1300 € Rückerstattung raus, obwohl viel Fahrtkosten , Verpflegungskosten, Vorsorgekosten... Letztes Jahr hatten wir 2900 € raus, wo man die o.g. KV/PV-Beiträge noch nicht abziehen konnte !

    Danke für tipps !!!

    #2
    AW: Verwirrung bei Höhe Vorsorgeaufwendungen

    hilfe in elsterformular aufrufen, ganz rechts oben, anleitung zur steuererklärung, index vorsorgeaufwendungen.

    gruß f.

    Kommentar


      #3
      AW: Verwirrung bei Höhe Vorsorgeaufwendungen

      Letztes Jahr hatten wir 2900 € raus, wo man die o.g. KV/PV-Beiträge noch nicht abziehen konnte !

      Hallo susa71,

      die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge konnte man schon immer als Vorsorgeaufwendungen geltend machen, wahrscheinlich hat da die öffentliche Presse einen großen Teil schuld, dass man präsentiert hat ab 2010 kann man alle Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung absetzen.

      Ansonsten siehe Beitrag feelgood

      Tschüß

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        #4
        AW: Verwirrung bei Höhe Vorsorgeaufwendungen

        Zitat von susa71 Beitrag anzeigen
        als Ehepaar hat man doch 3800 € Freibetrag für die Beiträge zur kranken- und Pflegeversicherung, zusätzlich zu den "üblichen" Vorsorgeaufwendungen ?
        Oder gilt das für alles zusammen ?
        nein gerade nicht zusätzlich, sondern eben maximal. neu ist nur das diese beitragsgrenzen von den beitraegen zur basisabsicherung überschritten werden dürfen, alles andere darf das jedoch nicht und fällt somit ggf. nicht mehr ins gewicht.

        Höchstbeträge beim Abzug gab es übrigens auch schon früher...

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