Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage KAP

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage KAP

    Hallo zusammen,
    ich habe ein Problem bei der Anlage KAP.
    Ich schildere mal wie sich die Erlöse zusammensetzen (in Euro ;-):
    Ehemann 678,79
    + hälftige Erlöse aus Gemeinschaftskonten 93,89 - Gesamt 772,68
    Ehefrau 793,47
    + hälftige Erlöse aus Gemeinschaftskonten 93,89 - Gesamt 887,36
    Also insgesamt: 1660,04
    Abzug von KEST erfolgte beim Ehemann mit folgender Bescheinigung
    Zeile 678,79 Erträge
    14/14a 404,70 Sparerfreibetrag
    Zeile 49 68,52 KEST
    Zeile 50 3,76 Soli
    Versteuert wurden somit 274,09 Euro - jedoch wurde noch keine Kirchensteuer einbehalten.
    Zu versteuern wären 58,04 (oder?)- davon wäre also noch Kirchensteuer fällig.
    Wie trag' ich's ein?
    Wichtig wäre für mich zu wissen, welche Kreuzchen ich setzen muss (Steuersatz liegt bei ca. 30%) und was ich bei wem in Zeile 14 und 14a einsetze.
    Schon jetzt DANKE - weil ich weiß, dass ihr mir "wieder" helfen werdet.

    #2
    AW: Anlage KAP

    Hallo,

    ich könnte jetzt lang und breit ausführen, dass man nur einzelne Banken erklären muss und dass es für die Kirchensteuer eine Art Schnellverfahren gibt, aber das Einfachste ist immer, alle Kapitalerträge zu erklären.
    Dann musst du nur die Steuerbescheinigungen 1:1 übernehmen (dabei gilt Zeile 14, nicht 14a). Und es ist dann auch egal, ob Antrag Zeile 4 oder 5, bei einem Steuersatz von 30% reicht aber Zeile 5.
    Bezüglich der Kirchensteuer natürlich noch Zeile 6 ankreuzen.

    Mit den konkreten Zahlen: Zu versteuern sind 58 Euro, darauf 25% + Soli + 9% Kirche, macht 16,60 Euro. Abgeführt wurde bereits 72,28, demnach werden allein aufgrund der Kapitalanlagen 55,68 Euro erstattet. Einige dieser Zahlen solltest du in der Berechnung und auch später im Bescheid wiederfinden.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage KAP

      Wenn schon (zur Vereinfachung) sämtliche Kapitaleinkünfte in KAP erfasst werden, würde ich auch Zeile 4 (Günstigerprüfung) ankreuzen. Evtl. wird dann der Härteausgleich nach §46EStG wirksam und alle Einkünfte bis 2012€ wären steuerfrei.
      mfg. - Kent

      Kommentar

      Lädt...
      X