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Unterschiede Steuererklärung 2009 - 2010 (Nachzahlung)

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    Unterschiede Steuererklärung 2009 - 2010 (Nachzahlung)

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    da ich gerne in diesem Forum mitlese und mich immer freue, wie schnell und kompetent hier anderen Usern geholfen wird, habe ich mich heute auch mal angemeldet. Obwohl ich wahrscheinlich im falschen Forum bin, da ich Elster nicht nutze, hoffe ich trotzdem auf aufklärende Antworten

    Nun zu meinem Problem:

    Bei der Steuererklärung für das Jahr 2010 bin ich auf folgendes Problem gestoßen:

    (Ich arbeite mit einem anderen Programm)

    Wenn ich die Persönlichen Angaben zu meiner Frau und mir sowie die Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit eingetragen habe, müssen wir schon eine Nachzahlung von über 1180 € tätigen. (Steuerklasser IV) D.h. ich muss schon einiges an Werbungskosten und Sonderausgaben eintragen um wenigsten auf +-0 zu kommen.

    Was mich daran verwirrt, ist, dass es in den Vorjahren nicht so war. Ich habe zum Glück noch das Programm für die Steuererklärung für das Jahr 2009 auf dem Rechner. Dort habe ich, gerade eben, nochmal die Grunddaten, also nur persönliche Angaben und die Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit eingetragen und wir würden sofort -7- Cent zurückbekommen. Da wir im Jahr 2009 geheiratet haben, habe ich das ganze für die Steuerklassen I/I und IV / IV rechnen lassen und es kommen immer die -7- Cent heraus.

    Wie kommen diese gravierenden Unterschiede zustande? Hat sich von 2009 zu 2010 so massiv am Steuerrecht geänder? Oder sitzt die Fehlerquelle vor dem Bildschirm?? ^^

    Vielleicht noch ein paar Eckdaten (gerundet):

    Für 2010: Einnahmen: 27.000 € (m) ; 28.000 € (w)
    Lohnsteuer: 3.880 € (m) ; 4.100 € (w)

    Im Jahr 2009 waren die Werte geringfügig niedriger. Wir sind beide in der Lohnsteuerklasse IV, gehören keiner Religion an, sind Angestellte d. öffentl. Dienstes und zahlen keine Sozialabgaben (außer Pflegepflicht).

    Über Lösungsvorschläge oder Rückfragen wäre ich sehr erfreut und hoffe auf rege Anteilnahme.

    Vielen Dank im Voraus und einen schönen sonnigen Sonntag

    Lg Oliver

    #2
    AW: Unterschiede Steuererklärung 2009 - 2010 (Nachzahlung)

    Der Arbeitgeber berücksichtigt beim Lohnsteuerabzug automatisch Beiträge zur Krankenversicherung und reduziert mit diesen Vorsorgeaufwendungen das zu versteuernde Einkommen. Bei der Einkommensteuererklärung zählen ab 2010 aber nur tatsächlich gezahlte Beiträge. Da Sie in der ESt aber offensichtlich keine KV-Beiträge geltend machen können (nur PV) , war der monatliche Lohnsteuerabzug zu gering.
    mfg. - Kent

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