Hallo liebe Community,
ich habe schon etliches gegoogelt und wollte einfach nochmal das Thema Verlustvortrag hervorbringen, da ich denke, dass es bei etlichen ehemaligen Studenten interessant seien könnte. Ich hab von 2008-2011 eine zweite Ausbildung in Form eines Studium abgeschlossen und wollte jetzt nachträglich meine noch nicht getätigten Einkommensteuererklärungen 2009, 2010 erstellen, sodass ich hieraus einen Verlustvortrag bilden kann. Ich habe mir das Zertifikat für die Online Übertragung besorgt. Im August 2011 habe ich dann eine Beschäftigung angenommen.
Für die Jahre 2009 und 2010 muss ich dann einfach nur Anlage N mit meinen Werbungskosten füllen und übertragen? Im Jahr 2010 habe ich eine geringfügige Beschäftigung Praktikumstätigkeit ausgeübt, die muss ich dann als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit mitangeben oder?
Also so wie ich das verstanden habe, erhalte ich dann so eine Verlustvortragsfeststellung, die ich dann in der Einkommensteuererklärung 2012 mitangeben kann?
Quote: Wurde vom Finanzamt ein verbleibender Verlustvortrag festgestellt, müssen Sie im Folgejahr eine Einkommensteuererklärung abgeben (§ 56 Satz 2 EStDV) und auf der Seite 2 unten das Kästchen »Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag nach § 10 d EStG zum 31.12.... festgestellt« ankreuzen (31.12. des Vorjahres)
ich habe schon etliches gegoogelt und wollte einfach nochmal das Thema Verlustvortrag hervorbringen, da ich denke, dass es bei etlichen ehemaligen Studenten interessant seien könnte. Ich hab von 2008-2011 eine zweite Ausbildung in Form eines Studium abgeschlossen und wollte jetzt nachträglich meine noch nicht getätigten Einkommensteuererklärungen 2009, 2010 erstellen, sodass ich hieraus einen Verlustvortrag bilden kann. Ich habe mir das Zertifikat für die Online Übertragung besorgt. Im August 2011 habe ich dann eine Beschäftigung angenommen.
Für die Jahre 2009 und 2010 muss ich dann einfach nur Anlage N mit meinen Werbungskosten füllen und übertragen? Im Jahr 2010 habe ich eine geringfügige Beschäftigung Praktikumstätigkeit ausgeübt, die muss ich dann als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit mitangeben oder?
Also so wie ich das verstanden habe, erhalte ich dann so eine Verlustvortragsfeststellung, die ich dann in der Einkommensteuererklärung 2012 mitangeben kann?
Quote: Wurde vom Finanzamt ein verbleibender Verlustvortrag festgestellt, müssen Sie im Folgejahr eine Einkommensteuererklärung abgeben (§ 56 Satz 2 EStDV) und auf der Seite 2 unten das Kästchen »Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag nach § 10 d EStG zum 31.12.... festgestellt« ankreuzen (31.12. des Vorjahres)
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