Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Brauche Hilfe Anlage Kind bei volljährigkeit

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Brauche Hilfe Anlage Kind bei volljährigkeit

    Habe ein Problem mit diesem Anliegen Anlage Kind
    Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen
    Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis

    Irgendwie komm ich hier nicht weiter
    DAs 1 Kind

    ist nicht berufstätig und nicht mehr in der Schule oder so, macht nichts.
    ist im Feb.1990 geboren also 21 geworden letztes Jahr .
    hat nur im JAnuar bei uns gewohnt .
    HAbe aber Kindergeld für das Kind bekommen
    Was muss ich eintragen ????

    2. Kind .

    ist nicht mehr seid Sep. 11 in der Schule oder sonstiges
    ist im Nov. 11 18 Jahre geworden
    habe auch da Kindergeld erhalten

    Das Kindergeld habe ich über meine Lohnbeschinigung ausgezahlt bekommen steht drauf und ist auch so

    KAnn mir jemand sagen was ich jetzt machen soll, wie ich es eintragen soll.

    Komme hier nicht weiter weil eine Berechnung nicht klappt wegen der oben genannten Fehler meldung.

    Bitte um hilfe wie ich es machen kann.

    Vielen DAnk in Voraus.

    #2
    AW: Brauche Hilfe Anlage Kind bei volljährigkeit

    Du kannst die Steuererklärung abspeichern. Dann entfernst Du eine Anlage Kind und lässt die Plausibilitätsprüfung laufen. So kannst Du rausfinden, welche Anlage Kind den Fehler enthält. Wenn Du das weißt, dann teil hier bitte mit, was auf dieser Anlage genau eingetragen ist.

    Kommentar


      #3
      AW: Brauche Hilfe Anlage Kind bei volljährigkeit

      Lese mal den §32 EStG...http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html

      Kommentar


        #4
        AW: Brauche Hilfe Anlage Kind bei volljährigkeit

        bei der angabe bzgl. des Kindergeldes geht es rein um den Anspruch!
        nur das kindergeld ausgezahlt wurde, heisst nicht, das auch anspruch darauf bestand. bei volljährigen kindern ist entsprechend anzugeben, warum noch ein Anspruch bestehen soll, 'macht nichts' wird mal, so denke ich, nicht anerkannt...

        die familienkasse prüft ggf. auch nachtraeglich, ob zuviel kindergeld gezahlt wurde... und verlangt dies zurück.

        am besten auf der Anlage Kind durchlesen, welche möglichkeiten es zur berücksichtigung volljähriger Kinder gibt und den zutreffenden grund auswählen.

        Kommentar


          #5
          AW: Brauche Hilfe Anlage Kind bei volljährigkeit

          Ich denke, es geht um die "kinderfreibeträge" alternativ zum Kindergeld.

          -Kinder bis 18 werden immer steuerlich anerkannt.
          -Kinder bis 21 wenn sie zuhause wohnen und ALG1 beziehen.
          -Kinder bis 25 wenn sie sich in Ausbildung befinden.

          Sollten die Altersgrenzen unterjährig überschritten werden, sind die Kfb zu zwölfteln.
          Der Monat der Vollendung des entsprechenden Lebensalters ist nicht mehr zu berücksichtigen.
          Die Günstigerprüfung wird von amtswegen durchgeführt.

          Kommentar

          Lädt...
          X