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Steuerfreie Aufwandsentschädigung (ohne Anlage N)

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    Steuerfreie Aufwandsentschädigung (ohne Anlage N)

    Hallo,
    ich habe letztes Jahr eine Aufwandsentschädigung gem. § 3 Nr. 12 EStG von unserer Gemeinde erhalten, die ich nun (da ich einen entsprechenden Bescheid zur Vorlage beim Finanzamt erhalten habe) gerne in meiner Erklärung aufnehmen möchte. Mein Problem ist, ist habe, da ich in Elternzeit bin, keine Anlage N, auf der ich es angeben könnte (oder muss ich diese nun extra deswegen erstellen).
    Vielen Dank schon einmal

    #2
    AW: Steuerfreie Aufwandsentschädigung (ohne Anlage N)

    Eine steuerfreie Aufwandsentschädigung (§ 3 Nr. 12 EStG) aus öffentlichen Kassen kommt normalerweise in Anlage N, Zeile 26. Ggf. ist auch eine sonst leere Anlage anzulegen. Die Plausi und Berechnung laufen durch, auch wenn nur diese eine Zeile ausgefüllt ist.
    mfg. - Kent

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