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PV-Anlage: wo MWSt aus Darlehen angeben?

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    PV-Anlage: wo MWSt aus Darlehen angeben?

    Hallo zusammen

    Ich versuche herauszufinden, wo ich die Mehrwertsteuer aus meiner PV-Finanzierung in der Steuererklärung angeben kann.
    Kann mir jemand einen Hinweis geben?

    Gruß
    ager

    #2
    AW: PV-Anlage: wo MWSt aus Darlehen angeben?

    Die Zinsen für das Darlehen sind in der Einnahme/Überschussrechnung als Betriebsausgabe VOLL abzuziehen... Aber nur die Zinsen, die in diesem Jahr angefallen sind.
    Die Bearbeitungsgebühr für das Darlehen kann in Jahr der Aufnahme 100% Abgezogen werden...
    Die PV-Anlage ist auch in der "Anl zur EÜR" zu erfassen. Und die HK beinhalten alles, was zur "Inbetriebnahme" notwendig war... (Elektriker usw.)

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      #3
      AW: PV-Anlage: wo MWSt aus Darlehen angeben?

      ... Umsatzsteuer gehört in die Umsatzsteuer-Voranmeldung und in die Umsatzsteuererklärung. Du siehst: ein weites Gebiet.

      Kommentar


        #4
        AW: PV-Anlage: wo MWSt aus Darlehen angeben?

        und die vom Finanzamt im betreffenden Jahr an sie erstattete USt (= Vorsteuer aus der Anschaffung) ist als Betriebseinnahme in der Gewinnermittlung (EÜR) anzugeben. Vielleicht ist das gemeint.
        Zuletzt geändert von Kloebi; 07.03.2012, 08:50.

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          #5
          AW: PV-Anlage: wo MWSt aus Darlehen angeben?

          sollte die erstattete vorsteuer nicht eine negative ausgabe sein?
          ich würde sagen zeile 45 Anlage EÜR, ggf. aufgerechnet gegen die übers jahr abgeführte USt?

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            #6
            AW: PV-Anlage: wo MWSt aus Darlehen angeben?

            geht nicht, siehe ganz aktuell

            https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?31818-Fehlermeldung-Einnahmenüberschussrechnung-2011-Zeile-45

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              #7
              AW: PV-Anlage: wo MWSt aus Darlehen angeben?

              Die gezahlte "Umsatzsteuer" ist als abzugsfähige "Vorsteuer" in der Zeile 66 einzutragen...

              §15 Abs. 1 Nr.1 UStG

              In der Summe ergibt sich dann eine Erstattung
              Zuletzt geändert von katerphilip; 07.03.2012, 16:33.

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                #8
                AW: PV-Anlage: wo MWSt aus Darlehen angeben?

                Für die steuerliche Behandlung der Photovoltaikanlage finden Sie hier weitere Informationen:

                http://www.fa-bruchsal.de/servlet/PB/show/1317642/1317642.pdf

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                  #9
                  AW: PV-Anlage: wo MWSt aus Darlehen angeben?

                  Also um die max. Steuer geltend zu machen, sollte ein Steuerbüro aufgesucht werden... Es lohnt sich!!!!!
                  Ein Fachmann holt zwischen 1300 und 1600 Erstattung heraus

                  Kommentar


                    #10
                    AW: PV-Anlage: wo MWSt aus Darlehen angeben?

                    Zitat von katerphilip Beitrag anzeigen
                    Ein Fachmann holt zwischen 1300 und 1600 Erstattung heraus
                    solche aussagen noch dazu mit irgendwelche pauschal dahergenannten beträgen halte ich fuer ziemlichen nonsens. es kommt ja ganz auf die individuelle situation an und was ggf. schon alles erklärt wurde, wie groß die anlage ueberhaupt ist usw.

                    was die Zeile 66 angeht, so steht da bei mir in der EÜR um die es mir ging 'Investitionsabzugsbeträge' ... von der umsatzsteuererklärung oder -voranmeldung war bisher nicht die rede ;-)

                    @kloebi: Zeile 15 der EÜR wie von Kent im anderen thread geschrieben, passt natürlich - hab ich völlig übersehen (muss leider bei den voranmeldungen immer mehr zahlen, als das ich was wiederkriege, vielleicht sollte ich mehr investieren ^^).
                    jedenfalls hattest du recht :-)
                    Zuletzt geändert von Falzo; 09.03.2012, 16:59. Grund: Zitat auf das sich bezogen wurde verkürzt

                    Kommentar


                      #11
                      AW: PV-Anlage: wo MWSt aus Darlehen angeben?

                      Ich bekomme von meiner Bank in jeder Abrechnung die bezahlten Beträge aufgeschlüsselt ausgewiesen (Tilgung, Zinsen, MwSt).
                      Kann ich die Zinsen mit der MwSt als Ausgaben angeben oder werden die Beträge getrennt verbucht?
                      > Ich habe die MwSt an die Bank bezahlt.

                      Gruß
                      ager

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                        #12
                        AW: PV-Anlage: wo MWSt aus Darlehen angeben?

                        Es ist rätselhaft was gemeint ist. Kreditzinsen sind jedenfalls nach § 4 Nr. 8 UStG umsatzsteuerfrei.

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                          #13
                          AW: PV-Anlage: wo MWSt aus Darlehen angeben?

                          Hallo

                          es gibt Ausnahmen von dieser Regel. In dem Aufsatz kurz dargestellt:

                          http://www.hofmann-beck.de/index.php?option=com_content&task=view&id=89&Itemi d=9

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                            #14
                            AW: PV-Anlage: wo MWSt aus Darlehen angeben?

                            also die "aussage", in der ersten erklärung nach anschaffung eine STB aufzusuchen ist nonsens.... respekt...
                            ich kann nicht wissen, wieviele PV-erklärungen sie schon bearbeitet haben, aber in der regel belaufen sich die meisten anlagen so um die 20000 € netto... bei durchschnittlichem einkommen ist die aussage alles andere als nonsens...
                            und wenn von der ustva geschieben wird, geht es in erster linie um die umsatzsteuer... bzw die gezahlte vorsteuer. und beide haben ihre hauptverwendung in der USt-Erklärung. die angabe in der eür ist deshalb erforderlich, weil der PV-anlagenbetreiber eine §4 Abs.3 Einnahme/Überschussrechnung macht und bei dieser gewinnermittlungsart sowohl die vereinnahmte USt als auch die gezahlte VSt erfolgswirksam werden....

                            weil es nunmal für "nicht"-sachkundige zu komplex ist rate ich abermals, die erste erklärung von einem fachmann fertigen zu lassen....

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                              #15
                              AW: PV-Anlage: wo MWSt aus Darlehen angeben?

                              sorry, da haben wir uns missverstanden! ich habe da schlecht zitiert, mein fehler, habe ich auch korrigiert...

                              ich stimme voll und ganz zu, das es sehr viel sinn macht, ein steuerbüro aufzusuchen! das kann man immer nur raten und darauf sollte sich die kritik auch gar nicht beziehen.

                              das mit dem nonsens bezog sich allein auf die aussage mit dem 'herausholen' irgendwelcher beträge. das fand und finde ich nach wie vor viel zu pauschal ;-)

                              herausholen klingt für mich danach, etwas zu kriegen, was man normalerweise nicht bekommt... das halte ich in diesem zusammenhang aber für zweifelhaft, da es in der Regel soviel wahlmöglichkeiten gar nicht gibt.

                              anders ausgedrueckt, ich glaube nicht, das ein steuerberater eine normal ausgefuellte erklärung, die zumindest die normalen grundregeln der EÜR einhält noch um die genannten Beträge verbessern kann ;-)

                              trotzdem stimme auch ich nochmal zu, das man das thema am besten in einem steuerbuero angeht, vor allem wenn man gar nicht wirklich weiss, worauf man sich da eingelassen hat.

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