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Ehefrau Studentin mit Aufwandsentschädigung und (Be-)Werbungskosten - wie eintragen?

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    Ehefrau Studentin mit Aufwandsentschädigung und (Be-)Werbungskosten - wie eintragen?

    Hallo, bei meiner Steuererklärung bin ich mit mehrern Problemen konfroniert. Ich hoffe hier kann mir jemand helfen.

    Ich bin normaler Arbeitnehmer, meine Ehefrau war in 2011 Studentin. Die Studienkosten (Erststudium) geben wir als Sonderausgaben an.

    Problem 1:
    Sie hat für eine Übungsleitertätigkeit/Erzieherin etwa 4.000 € erhalten. Hiervon sind ja 2.100 € steuerfrei, die übrigen 1.900 müssen wir versteuern.
    Aber wo trage ich das ein??? Anlage N oder Anlage S?
    Ich meherern Foren habe ich gelesen, dass es darauf ankommt, ob sie über 6 Stunden die Woche gearbeitet hat. Es war jedoch bei ihr unregelmäßig. Mal mehr als 6 Stunden und mal gar nicht.

    problem 2:
    Mir persönlich wäre Anlage N lieber, weil sie auch Werbungskosten hatte, z.B. Bewerbungsfotos, Bewerbungen für eine Stelle nach dem Studium, Kontoführungsgebühren...
    Kann ich ansonsten eine Anlage N ohne Einkommen für meine Frau erstellen und dort diese Kosten angeben???
    Oder besteht sogar die Chance für sie die Werbungskostenpauschale zu erhalten?

    Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

    #2
    AW: Ehefrau Studentin mit Aufwandsentschädigung und (Be-)Werbungskosten - wie eintrag

    Hallo skaef,

    also die Anlage N ist der falsche Ort, richtig ist:
    Übungsleiter-Tätigkeiten sind in aller Regel wohl selbstständiger Nebenerwerb und gehören somit auf Anlage S, dabei gehört der über 2100 liegende Teil des Einkommens in Zeile 4 und zeile 36 füllt man noch aus.

    Tschüß

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      #3
      AW: Ehefrau Studentin mit Aufwandsentschädigung und (Be-)Werbungskosten - wie eintrag

      Danke für die Antwort.
      Stellt sich für mich nur noch die Frage, ob ich ihre Werbungskosten in Form von Bewerbungen etc. trotzdem auf Anlage N angeben kann. Sie ist ja kein Arbeitnehmer...???

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        #4
        AW: Ehefrau Studentin mit Aufwandsentschädigung und (Be-)Werbungskosten - wie eintrag

        Hallo skaef,

        wenn keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit vorliegen, kann man auch keine Werbungskosten für diese Einkunftsart geltend machen.

        Ich gehe davon aus, dass die Werbungskosten deiner Frau eigentlich mit der Übungsleiterpauschale abgegolten sind (bin ich mir aber nicht hundertprozentig sicher).

        Tschüß

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          #5
          AW: Ehefrau Studentin mit Aufwandsentschädigung und (Be-)Werbungskosten - wie eintrag

          Letztlich ist es vollkommen schnuppe, ob Anlage N oder Anlage S richtig ist. Die Übungsleiterpauschale von 2.100 € gilt in beiden Anlagen, so dass im Fall der Anlage N nur Werbungskosten von größer als 2.100 € oder im Fall der Anlage S nur Betriebsausgaben von über 2.100 € sich auswirken, da die 2.100 € in jedem Fall abgezogen werden. Wenn Sie tatsächlich mehr Werbungskosten oder Betriebsausgaben HÄTTEN, müssten Sie m.E. wie folgt vorgehen (m.E. eher Anlage S):

          Anlage N: Zeile 26 NICHT ausfüllen, sondern Zeile 20 die Einnahmen und auf Seite 2 die Werbungskosten an den üblichen stellen.
          Anlage S: Zeilen 4 und 36.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Ehefrau Studentin mit Aufwandsentschädigung und (Be-)Werbungskosten - wie eintrag

            Vielen Dank erstmal für die hilfreichen Antworten.

            Ich gehe damit einher, dass die Aufwandsentschädigung eher in der Anlage S angegeben werden muss und mit den steuerfreien 2.100 € auch die hiermit verbunden Werbungskosten abgegolten sind.

            Nun stellt sich für mich noch die Frage, ob ich die Kosten für Bewerbungen dennoch als vorab entstandene Werbungskosten - nämlich für die Aufnahme einer abhängigen, "vollwertigen" Beschäftigung - absetzen kann???

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              #7
              AW: Ehefrau Studentin mit Aufwandsentschädigung und (Be-)Werbungskosten - wie eintrag

              ich würde sagen ja, das sind vorweggenommene werbungskosten und auf anlage N zu erklären, auch wenn kein einkommen dazu vorliegt. die werden natuerlich nur in tatsaechlicher höhe berücksichtigt, den pauschbetrag gibt es nur wenn auch einkommen in entsprechender höhe vorliegt ;-)

              insofern macht es aber vermutlich sogar sinn, den nebenerwerb auf anlage S zu verzeichnen, damit gar nicht erst das missverständnis aufkommt, das eine könnte mit dem anderen etwas zu tun haben.

              bzgl. übungsleiterpauschale und den gefunden aussagen zu den wochenstunden bezieht sich dies wohl auf die nebenberuflichkeit als voraussetzung für den übungsleiterfreibetrag (§ 3 Nr. 26 EStG) - IMHO setzt das Finanzamt da auch nur einen Durchschnitt an...

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