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Minijob mit vollem RV Beitrag, AN-Anteil als Vorsorgeaufwand

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    Minijob mit vollem RV Beitrag, AN-Anteil als Vorsorgeaufwand

    Hallo Forum!

    Ich habe da mal eine Frage: Es besteht ja die Möglichkeit bei einem 400 Euro-Job auf die Rentenversicherungsfreiheit zu verzichten und damit dann den Differenzbetrag von (derzeit) 4,6% selbst zu tragen.

    Nun frage ich mich, ob dieser Eigenanteil als Vorsorgeaufwand betrachtet werden kann und sich so in der Steuererklärung angeben lassen könnte?

    Voraussetzung ist natürlich, dass der Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung ausstellt, die bis auf das Brutto-Entgelt und eben den vom AN gezahlten Beitrag sonst keine Werte enthält, da der Minijob ja pauschal besteuert ist und daher keine sonstigen Beträge für das FA von Bedeutung sein sollten.

    Ich würde mich über eine baldige Aufhellung freuen, vielen Dank ;-)

    Gruß

    Kai

    #2
    AW: Minijob mit vollem RV Beitrag, AN-Anteil als Vorsorgeaufwand

    Bei einem Minjob trägt der Arbeitgeber die Anteile zur Rentenversicherung. Ein Abzug im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen entfällt. Anders wenn der Arbeitnehmer im Rahmen des Minijobs eigene Aufwendungen leistet (Aufstockungsbeiträge). Diese können steuerlich im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden.

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      #3
      AW: Minijob mit vollem RV Beitrag, AN-Anteil als Vorsorgeaufwand

      Hallo Korsika!

      Vielen Dank für die Information! Zu beachten ist jedoch, so habe ich mittlerweile hearusgefunden, dass in diesem Fall, wenn also die Aufstockungsbeträge gezahlt wurden, auch die AG-Anteile in die Erklärung einzutragen sind, was dann letztendlich den Sonderausgabenabzug stärker mindert.

      Allerdings muss ich sagen dass der geminderte Sonderausgabenabzug durch den Vorteil in der gesetzlichen RV aufgewogen werden würde. Die Steuer Mehrbelastung bei zusammenveranlagten Ehegatten beträgt ca. 14 Euro für das entsprechende Jahr, angenommen der maximale Betrag von 4800 Euro wurde verdient und die entsprechenden Beträge wurden gezahlt.

      Demgegenüber steht ein zusätzlicher Rentenbezug von ca. 48 Euro jährlich, also lohnt sich der geringe finanzielle Aufwand für die Aufstockungsbeträge durchaus

      Thread erledigt ;-)

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