Hallo Forum!
Ich habe da mal eine Frage: Es besteht ja die Möglichkeit bei einem 400 Euro-Job auf die Rentenversicherungsfreiheit zu verzichten und damit dann den Differenzbetrag von (derzeit) 4,6% selbst zu tragen.
Nun frage ich mich, ob dieser Eigenanteil als Vorsorgeaufwand betrachtet werden kann und sich so in der Steuererklärung angeben lassen könnte?
Voraussetzung ist natürlich, dass der Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung ausstellt, die bis auf das Brutto-Entgelt und eben den vom AN gezahlten Beitrag sonst keine Werte enthält, da der Minijob ja pauschal besteuert ist und daher keine sonstigen Beträge für das FA von Bedeutung sein sollten.
Ich würde mich über eine baldige Aufhellung freuen, vielen Dank ;-)
Gruß
Kai
Ich habe da mal eine Frage: Es besteht ja die Möglichkeit bei einem 400 Euro-Job auf die Rentenversicherungsfreiheit zu verzichten und damit dann den Differenzbetrag von (derzeit) 4,6% selbst zu tragen.
Nun frage ich mich, ob dieser Eigenanteil als Vorsorgeaufwand betrachtet werden kann und sich so in der Steuererklärung angeben lassen könnte?
Voraussetzung ist natürlich, dass der Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung ausstellt, die bis auf das Brutto-Entgelt und eben den vom AN gezahlten Beitrag sonst keine Werte enthält, da der Minijob ja pauschal besteuert ist und daher keine sonstigen Beträge für das FA von Bedeutung sein sollten.
Ich würde mich über eine baldige Aufhellung freuen, vielen Dank ;-)
Gruß
Kai
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