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diese Kosten könnte man als außergewöhnliche Belastungen geltend machen im Hauptvordruck Seite 3 Zeile 68.
Die Frage ist ob eine steuerliche Auswirkung entsteht, denn es wird immer die zumutbare Belastung gemäß zu versteuerndem Einkommen gegengerechnet.
Wenn bei der Steuererklärung eh keine Steuer anfällt, könnte man sich die Belege und Angaben sparen.
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