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Anlage Unterhalt

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    Anlage Unterhalt

    Ich habe eine Frage:
    Mein Sohn, Student, ist im April 2011 25 Jahre alt geworden. Bis zu diesem Monat habe ich Kindergeld bekommen und habe ihm bis dahin monatlich Unterhalt gezahlt. Ein entsprechender Eintrag bis April habe ich in der Anlage Kind vorgenommen. Studiert hat mein Sohn noch bis September 2011. Er hat für April - September ein Studiendarlehen für seinen Unterhalt in Anspruch genommen um uns zu entlasten. Wir haben allerdings für das letzte Semester Sudiengebühren bezahlt. Ab Oktober ist er an einer Uni in Schweden als Doktorand beschäftigt. Wir haben für ihn den Umzug nach Schweden organisiert und durchgeführt. Meine Frage ist, kann ich die Studiengebühren und unsere Kosten für den Umzug in der Anlage Unterhalt geltend machen? Und welche Kosten für den Umzug? Fähre, Hotelübernachtung, Kilometergeld?? Hat jemand eine Ahnung?
    Vielen Dank im voraus!

    #2
    AW: Anlage Unterhalt

    Ja, ab Mai erhalten Sie kein Kindergeld mehr, folglich ist Unterstützung möglich (mit 8/12 der Höchstbeträge). Alles, was sie gezahlt haben ist Unterhalt. Eigenes Einkommen (Doktorand) ist gegenzurechnen.

    Oder: Der Unterstützungszeitraum war nur Mai-September, dann nur 5/12, aber kein eigenes Einkommen!

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Unterhalt

      Danke, genau so habe ich mir das auch gedacht. Unterstützungszeitraum, also auch Umzug war bis September. Ein bisschen Verdienst hat er erst ab Oktober gehabt, ab dem Zeitpunkt hat er auch von uns keine Unterstützung mehr erhalten.

      Dann werde ich jetzt meine Eintragungen in der Anlage machen. Vielen Dank für Ihre Antwort!!

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