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Anlage KAP für Kirchensteuer - Welche Bescheinigungen mitschicken?

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Anlage KAP für Kirchensteuer - Welche Bescheinigungen mitschicken?

    Hallo,

    es reicht, Zeile 6 anzukreuzen und die abgeführten Steuern auf der Rückseite einzutragen.
    Belegt werden muss eigentlich nichts, um aber Nachfragen zu vermeiden würde ich diejenigen Steuerbescheinigungen MIT Steuerabzug einreichen.


    >>>Erklären müssen Sie aber alle Zinsen, da ja die Kist auch auf alle Zinsen anfällt.

    EDIT: Das hatte ich noch vergessen, Zinsen müssen bei ausschließlich Zeile-6-Antrag überhaupt nicht erklärt werden.

    MfG Stefan

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Anlage KAP für Kirchensteuer - Welche Bescheinigungen mitschicken?

    Nur die Steuerbescheinigungen, bei denen auch Steuer einbehalten wurde. Erklären müssen Sie aber alle Zinsen, da ja die Kist auch auf alle Zinsen anfällt.

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  • Anlage KAP für Kirchensteuer - Welche Bescheinigungen mitschicken?

    Hallo,

    bei einigen Banken wurde Abgeltungssteuer abgezogen. Da ich dort aber nirgends meine Konfession angegeben habe, wurde keine Kirchensteuer abgezogen. Dies mache ich nun über meine Einkommensteuererklärung.

    Nun ist meine Frage welche Jahressteuerbescheinigungen ich an das Finanzamt schicken muss.
    Nur die Bescheinigungen von den Banken, bei denen Abgeltungssteuer angefallen ist? Oder auch die von den Banken wo der Freistellungsauftrag alle Kapitalerträge abgedeckt hat?
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