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Keine abholung der bescheid Daten

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    #16
    AW: Keine abholung der bescheid Daten

    Hallo dergolfer94,

    die eigenen Steuerdaten konnten abgeholt werden und eine Mail kam?
    Kam bei Bruder, Freundin und Eltern auch solche Mail?

    Oder ist die Abholung grau?

    Gruss stiller
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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      #17
      AW: Keine abholung der bescheid Daten

      Hallo stiller,

      bei Bruder, Freundin und Eltern wurde bei der Übertragung eine Email-Adresse angegeben und der Punkt zur Rückübertragung der Bescheiddaten angeklickt.

      Es kam weder eine mail noch die Daten und auf dem Papierbescheid war auch kein Hinweis auf die Bereitstellung der Daten.

      Bei mir, mit Zertifikat, kam sowohl die Email als auch die Daten und der Papierbescheid enthielt wie schon in den vergangenen Jahren den Hinweis, dass die Daten elektronisch bereit gestellt wurden.

      Gruß dergolfer94

      PS: Ich kann auch bei den Ersten die Funktion zur Abholung von Daten nutzen, es kommt nur immer der Hinweis, dass keine Daten bereit stehen...
      Zuletzt geändert von dergolfer94; 31.03.2012, 14:33.

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        #18
        AW: Keine abholung der bescheid Daten

        Dann könnte ein Programmfehler hier ausgeschlossen werden.
        Bei Bruder, Freundin und Eltern wurde wahrscheinlich durch den Bearbeiter manuell erfasst, und deshalb gibt es keine Bescheiddaten.
        Bei Dir hat das FA auf die übermittelten Daten zurückgegriffen.

        Danke für Deine Antwort und schönes WE!
        Gruss stiller
        Gruss (S)stiller
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          #19
          AW: Keine abholung der bescheid Daten

          Hallo Stiller,

          das wäre dann aber schon merkwürdig, ich habe sogar einen Brief mit Nachfragen bekommen, dass setzt ja wohl voraus, dass die Daten nachbearbeitet wurden.

          Bei meinem Bruder hatte ich in der Übermittlung noch eine alte Bankverbindung und nur im Anschreiben auf die aktuelle Bankverbindung hingewiesen. Dreimal darfst du raten auf welchem Konto das Geld ankam....

          auch dir ein schönes WE

          Kommentar


            #20
            AW: Keine abholung der bescheid Daten

            Zitat von stiller Beitrag anzeigen
            Dann könnte ein Programmfehler hier ausgeschlossen werden.
            Bei Bruder, Freundin und Eltern wurde wahrscheinlich durch den Bearbeiter manuell erfasst, und deshalb gibt es keine Bescheiddaten.
            Bei Dir hat das FA auf die übermittelten Daten zurückgegriffen.

            Danke für Deine Antwort und schönes WE!
            Gruss stiller
            das ist falsch! ich habe 100% mit datenübermittlung angeklickt und auch im bescheid steht dass ich die daten abholen kann.

            laut elster hotline - welche meine datei übermittelt bekommen hat - wurde der punkt von mir nicht ausgewählt.

            ob dies nur ne larifari aussage war um überhaupt etwas zu schreiben weiß ich nicht. es besteht nach meiner meinung aber zu 99,99% ein progtrammfehler bei der übermittlung OHNE zertifikat, denn das war bei mir ja auch der fall - so wie oben beschrieben bei den geschwistern eltern etc.

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              #21
              AW: Keine abholung der bescheid Daten

              Hallo,

              bei mir wurden in 2 Fällen die Daten mit Zertifikat ans Finanzamt übertragen und die Bescheidabholung jeweils angeklickt. Trotzdem stehen keine Daten zur Abholung bereit. Es gab im Bescheid auch keinen Hinweis zur Abholung der Daten.

              Gruß
              Thomas

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                #22
                AW: Keine abholung der bescheid Daten

                @Dortmunder
                Die Übermittlung ist eins - da kann die Hotline recht haben,
                aber wenn der Bearbeiter im FA den Datensatz nicht nutzt, kann es auch keine Rückübermittlung geben.

                Im Fall von dergolfer94 kann es also kein Programmfehler sein!
                Er hatte die Mail und konnte abholen, für die anderen hatte er keine Mail, und somit keine Bescheiddaten.

                Zitat stiller heute 13:33
                Dann könnte ein Programmfehler hier ausgeschlossen werden.

                Mehr habe ich nicht behauptet.

                Fallverfolgung
                Wir brauchen zwei Steuerzahler die elektronisch übermitteln und Rückübermittlung verlangen.
                Wir brauchen einen Finanzbeamten der die erste "durchwinkt" und die zweite "manipuliert".
                Dann warten wir ab, wer eine eMail bekommt.
                Wer eine bekommt, sollte abholen können - wenn das nicht möglich ist, können wir von einem Programmfehler ausgehen, wer keine eMail bekommt, hat auch keine Daten.

                Sind wir uns insoweit einig?
                Zuletzt geändert von stiller; 31.03.2012, 14:57. Grund: Fallverfolgung
                Gruss (S)stiller
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                  #23
                  AW: Keine abholung der bescheid Daten

                  Hallo stiller,

                  >>>aber wenn der Bearbeiter im FA den Datensatz nicht nutzt,

                  Wie soll das denn bitte schön gehen? Soll er etwa auf die komprimierte Erklärung zurückgreifen? Das muss aber schon ein ziemlich rückständisches Finanzamt sein.
                  Ich bin mir auch gar nicht sicher, ob die komprimierte Erklärung überhaupt rechtssicher ist, denn eigentlich sind das dorch nur die offiziellen Forumlare.


                  >>>Sind wir uns insoweit einig?

                  Ich hatte schon ziemlich sicher den Fall "durchgewunken", und es kam KEINE Email, und natürlich ist die Datenabholung auch nicht möglich (das eine geht eigentlich nicht ohne das andere - aber gut, die Email könnte ja sonst wo gelandet sein).

                  Meine Vermutung - auch schon hier im Thread geäußert - ist, das bei Erklärungen ohne Änderungen (neuerdings?) auf den Vergleich verzichtet wird (braucht man dann ja auch nicht wirklich;-).

                  Übrigens scheint doch dergolfer94 genau die beiden von dir skizzierten Fälle gehabt zu haben (warum auch immer nur einmal mit Zertifikat, aber das sollte imho nicht das Entscheidende sein).
                  Und nur sein eigener Bescheid war abweichend von der Erklärung, und genau darum bekam er auch den Vergleich (bestätigt meine Vermutung - mehr aber auch nicht).

                  MfG Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #24
                    AW: Keine abholung der bescheid Daten

                    Hallo Stefan,

                    die Gegebenheiten der jeweiligen Bundesländer aussen vorlassend:
                    Ob eine Erklärung authentifiziert oder nicht authentifiziert übermittelt wird ist im FA unerheblich, weil der Bearbeiter dort entweder den unterschriebenen Ausdruck bekommt oder den Datensatz aufrufen muss, bzw. das FA den Ausdruck der zertifizierten Steuererklärung vornimmt.
                    Der Bearbeiter bekommt also eventuell 2 Papiererklärungen, eine mit Kuli unterschrieben, eine signiert. Der Bearbeiter könnte in beiden Fällen vom Papier abtippeln.

                    Und deshalb wäre ein Bearbeiter aus einem FA mit beiden Konstellationen hilfreich. ;-)

                    Gruss stiller
                    Zuletzt geändert von stiller; 01.04.2012, 09:36. Grund: abtippeln
                    Gruss (S)stiller
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                      #25
                      AW: Keine abholung der bescheid Daten

                      Hallo stiller,

                      >>>weil der Bearbeiter dort entweder den unterschriebenen Ausdruck bekommt oder den Datensatz aufrufen muss

                      Nach meiner Kenntnis ist das falsch, denn wenn die Erklärung elektronisch versandt wurde, gibt es in jedem Fall einen Datensatz. Und dieser wird auch genutzt, die komprimierte Erklärung dient nur der Zuordnung (Stichwort: Telenummer) und der Beweissicherung (sonst könnte ja jeder mal eben für seine Nachbarn/Freunde/Feinde eine Erklärung einreichen:-).
                      Gerade die elektronische Erfassung bereits durch den Steuerzahler ist doch der Hauptvorteile von/durch Elster.

                      Oder war das zitierte ganz anders gemeint?

                      Noch ein Beispiel aus der Praxis: Vor ein paar Jahren gab es mal fehlerhafte Ausdrucke (es fehlten ein paar Zeilen), trotzdem konnten - und wurden - die Erklärungen vollständig bearbeitet, incl. der nicht im Ausdruck stehenden Zeilen. Das war damals sicher nicht einwandfrei, aber es belegt, dass nicht der Ausdruck, sondern der übertragene Datensatz genutzt wurde.
                      Ich bleibe auch dabei, dass die komprimierte Erklärung imho nicht rechtssicher ist (Unterschrift hin oder her). Wenn es Differenzen zum Datensatz gibt, dann gilt wohl eher letzterer, denn die komprimierte Erklärung kann ein Laie u.U. nicht überblicken/überprüfen.


                      >>>bzw. das FA den Ausdruck der zertifizierten Steuererklärung vornimmt.

                      Auch das scheint mir ziemlich Rückständig zu sein, praktisch macht es die Elsterarbeit wieder zunichte. Aber OK, da die Finanzämter nicht zentral 'regiert' werden, mag es da schon einiges Seltsames geben.

                      MfG Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Keine abholung der bescheid Daten

                        Hallo Stefan,
                        Deine Ausführungenn sind richtig, wenn der Bearbeiter im FA diese Daten nutzt, und nicht die Zahlen vom Papier abtippt (sprich die elektronischen Daten "überschreibt"). Sinn oder Unsinn, ich hätte gern einen Bearbeiter, der sich äußert.

                        Gruss stiller
                        Gruss (S)stiller
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                          #27
                          AW: Keine abholung der bescheid Daten

                          Hallo zusammen,

                          noch einmal, und hoffentlich auch klar, das finanzamt braucht ohne Zertifikat die Telenummer und die Unterschrift und darf, vorbehaltlich eventueller Rückfragen, auch nur die übermittelten Daten und eventuelle beigefügten Unterlagen verwenden. Ein "abtippen" der Daten ist nicht zulässig. Die Übermittlung mit Zertifikat entbindet im wesentlichen von dem zusetzlichen Ausdruck mit Telenummer und Unterschrift und ist gerade wegen des Zertifikates Rechtsverbindlich. Hier ist dann auch kein Abtippen mehr möglich.

                          In meinen Fällen gibt es sowohl die Variante durchgewunken (Freundin, Arbeitnehmer ohne besondere Werbungskosten), so soll es nach den Arbeitsanweisungen zumindest in BRB gehandhabt werden. Der zweite Fall ist mein Bruder mit gewerblichen Einkünften, die sind in jedem Fall mindestens zu Prüfen, da die Vorraussetzungen für die Nichtabgabe einer Anlage EÜR vorliegen (Kleinunternehmer). Und wie bereits beschrieben in beiden Fällen gab es keine Email und keine Bescheiddaten obwohl der entsprechende "Antrag" bei der Übermittlung gestellt wurde. Da sich aber auch kein Hinweis, dieser wäre bei der Rückübertragung der Bescheiddaten vorgeschrieben, auf dem Bescheid findet, kann der Fehler eigentlich nur an der Nichtübermittlung des entsprechenden Kennzeichens liegen...

                          Schöne Grüße

                          dergolfer94

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Keine abholung der bescheid Daten

                            2011er übermittelt am 17.01. definitiv mit der option der bescheiddatenabholung wie jedes jahr.
                            posteingang papierbescheid vom 30.03. heute.
                            keine elektronische rückübermittelung und kein hinweis im papierbescheid.
                            da ist dieses jahr der wurm drin.

                            gruß f.

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Keine abholung der bescheid Daten

                              Hallo feelgood und alle anderen,
                              ja es handelt sich hier um einen Programmfehler.
                              Hier die Auskunft nach Anfrage bei ELSTER:

                              Nach dem derzeitigen Stand übermitteln die bisherigen Versionen von ElsterFormular seit Jahresbeginn (vermutlich bis zur aktuellen Version 13.1.1) beim Senden der Erklärungsdaten den beim Stpfl. erzeugten Schlüssel zur Bescheiddatenabholung nicht zutreffend, so dass in der Folge

                              die Kz. 08.105=1 (Zustimmung zur Bescheiddatenrückübermittlung) nicht gebildet wird und
                              bei Veranlagung der Erklärungsdaten keine elektronischen Bescheiddaten bereitgestellt werden können.
                              Für die kommende Version 13.2 wurde eine Behebung des Fehlers angekündigt. Die Fehlerbehebung greift jedoch nicht für bis dahin übermittelte Erklärungen.

                              Tschüß

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Keine abholung der bescheid Daten

                                Hallo holzgoe,

                                wenn des dann so ist, gibt es im FA wohl doch leben..., denn einige haben ja die Daten samt Hinweis auf dem Papier erhalten

                                Gruß dergolfer94

                                Kommentar

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