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Fahrtkosten bei Zeitarbeit und Nutzung Werksbus d. Entleihers

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    Fahrtkosten bei Zeitarbeit und Nutzung Werksbus d. Entleihers

    Hallo,
    ich sitze an meiner Einkommensteuererklärung für 2011 und hänge an einem Punkt. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?

    Vom 01.07.-31.10.11 war ich bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Die Entleiher-Firma befindet sich 54km von meinem Wohnort entfernt. Kulanterweise durfte ich mit dem Werksbus des Entleihers mitfahren. Die Kosten von mtl. ca. 40EUR wurden meinem AG in Rechnung gestellt, der diese wiederum von meinem Netto-Lohn abzog (also kein AG-Zuschuss).

    Meine Frage jetzt: Wo und wie viel kann ich veranschlagen?

    Wenn ich das richtig verstehe, war der Ort der Beschäftigung keine regelmäßige Arbeitsstätte (da Zeitarbeit/ wechselnde Einsatzstellen, somit auch Abrechnung der tatsächlichen km möglich). Fahrtkosten wären damit unter "Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten" i.d. Zeile 49 der Anlage N zu veranschlagen. Dort werden allerdings Sammelbeförderungen des AGs ausgeschlossen - aber der Entleiher war ja nicht mein AG (oder wird das gleich behandelt?). Fällt es dann vielleicht bei den Werbungskosten unter die 3.Möglichkeit "Anzahl der Fahrten mit anderem Fahrzeug"? Wenn ja, mit welcher km-Pauschale müsste ich dann rechnen?
    Woanders habe ich gelesen, dass die tatsächlichen Buskosten unter "weitere Werbungskosten" in der Zeile 48 veranschlagt werden müssen.

    Ich bin verwirrt - Hilfe!!
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