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Rückerstattung Nebenkosten bei doppelter Haushaltsführung für Vorjahr in EKST angeben

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    Rückerstattung Nebenkosten bei doppelter Haushaltsführung für Vorjahr in EKST angeben

    Hallo zusammen,

    im vergangenen Jahr 2011 (August, lange nach Erhalt des Bescheids für 2010) habe ich eine Rückerstattung für die Nebenkostenabrechnung 2010 meines zweiten Haushalts erhalten. Nun stelle ich mir die Frage, wie ich diese in der EKST für 2011 angeben kann!?
    Für einen Tipp wäre ich sehr dankbar! :-)

    Grüße

    Marci

    #2
    AW: Rückerstattung Nebenkosten bei doppelter Haushaltsführung für Vorjahr in EKST ang

    Die Rückerstattung der Nebenkosten an sich ist für die ESt völlig unerheblich. Allerdings lassen sich bestimmte Posten in der NK-Abrechnung als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen (Mantelbogen, Zeile 76). Meist sind diese Posten als Lohnkosten o.ä. nach §35a EStG gekennzeichnet.

    Die in 2011 erhaltene Abrechnung ist zwar für das Jahr 2010, kann jedoch in der ESt für 2011 geltend gemacht werden. (Diese Thematik mit der Abweichung vom Abrechnungsjahr wurde hier im Forum schon öfters behandelt, es ist aber mE. so praktikabel).

    Ergänzung/Korrektur: Sehe gerade, dass es sich um einen zweiten Haushalt (doppelte Haushaltsführung?) handelt. Meine Antwort bezog sich eher auf einen ganz normalen Haushalt.
    Zuletzt geändert von Kent; 11.03.2012, 12:37. Grund: Ergänzung
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: Rückerstattung Nebenkosten bei doppelter Haushaltsführung für Vorjahr in EKST ang

      Ja genau, von Interesse ist das Vorgehen für den Zweitwohnsitz im Rahmen der doppelten Haushaltsführung.

      Mir stellt sich die Frage, ob es möglich ist, die Rückzahlung mit den Kosten in Zeile 73 (Blatt Werbungskosten: 1.Doppelte Haushaltsführung) zu verrechnen oder ob ein Nachtrag für die EKST 2010 gemacht werden muss.

      Bsp:
      Kosten Wohnung Zweitwohnsitz 4200€ - Rückerstattung NK 200€ = 4000€ Kosten für die Unterkunft am Arbeitsort.

      Grüße

      Marci

      Kommentar


        #4
        AW: Rückerstattung Nebenkosten bei doppelter Haushaltsführung für Vorjahr in EKST ang

        ich würde sagen, da gilt das zufluss-/abflussprinzip. also da es die erstattung in 2011 gab, gehört sie in diesem zusammenhang auch in diesen veranlagungszeitraum. somit sollte das mit der verrechnung wohl passen.

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