Über meine Krankenkasse kann ich jedes Jahr eine Beitragsrückerstattung aufgrund von Teilnahme an Kursen bzw. Gesundheitsvorsorge erhalten. Wo ich diese Rückzahlung eintragen muss ist mir klar.
Jetzt bekam ich voriges Jahr die erste Bescheinigung für das Jahr 2010. Die Rückerstattung aus dem Jahr 2010 erfolgte demzufolge erst im Jahr 2011. Auch für 2011 bekam ich eine Rückerstattung, dafür habe ich jedoch noch keine Beitragsbescheinigung. Die Rückerstattung erfolgte in 2012.
Welchen Betrag trage ich nun in die Steuererklärung für 2011 ein. Gilt hier das Zuflussprinzip?
Jetzt bekam ich voriges Jahr die erste Bescheinigung für das Jahr 2010. Die Rückerstattung aus dem Jahr 2010 erfolgte demzufolge erst im Jahr 2011. Auch für 2011 bekam ich eine Rückerstattung, dafür habe ich jedoch noch keine Beitragsbescheinigung. Die Rückerstattung erfolgte in 2012.
Welchen Betrag trage ich nun in die Steuererklärung für 2011 ein. Gilt hier das Zuflussprinzip?
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