Hallo zusammen,
habe folgende Frage:
Folgende Randbemerkungen vorab:
1. Arbeitgeber versteuert Dienstwagen mit 1% und 0,03% x Entfernungskilometer
2. Arbeitgeber leistet pauschalbesteuerte AG-Leistungen mit 0,30€ x 15 x Entfernungskilometer
Da ich überwiegend Außendiensttätigkeit ausübe und im Home-Office die restlichen Tätigkeiten auszuführe, möchte ich gemäß BMF-Schreiben v. 1.4.2011 die Möglichkeit nutzen, nur die tatsächlich gefahrenen Strecken zu meiner Arbeitsstätte als geldwerten Vorteil zu versteuern (0,002% des Bruttolistenpreises x tatsächliche Anzahl der Fahrten)
Zur "Auseinanderrechnung" der pauschalbesteuerten AG-Leistungen und der tatsächlich angefallenen Werbungskosten infolge Fahrten zur Arbeitsstätte reicht es meiner Meinung nach aus, wenn ich die im Jahr tatsächlich gefahrenen Kilometer zur Arbeitsstätte in der Anlage N eintrage.
Dann wäre noch das Problem mit dem Steuerbrutto..
Durch den Ansatz 0,03% x Bruttolistenpreis X Entfernungskilometer ist ja der geldwerte Vorteil durch Fahrten zur Arbeitsstätte voll mein Steuerbrutto eingeflossen, obwohl ich nicht jeden Tag (bzw. 15 x im Monat) zur Arbeitsstätte gefahren bin.
Wie und wo kann ich bei Elster Eingaben machen, die diese Tatsache berücksichtigen kann?
Danke im Voraus für Eure Hilfe!
habe folgende Frage:
Folgende Randbemerkungen vorab:
1. Arbeitgeber versteuert Dienstwagen mit 1% und 0,03% x Entfernungskilometer
2. Arbeitgeber leistet pauschalbesteuerte AG-Leistungen mit 0,30€ x 15 x Entfernungskilometer
Da ich überwiegend Außendiensttätigkeit ausübe und im Home-Office die restlichen Tätigkeiten auszuführe, möchte ich gemäß BMF-Schreiben v. 1.4.2011 die Möglichkeit nutzen, nur die tatsächlich gefahrenen Strecken zu meiner Arbeitsstätte als geldwerten Vorteil zu versteuern (0,002% des Bruttolistenpreises x tatsächliche Anzahl der Fahrten)
Zur "Auseinanderrechnung" der pauschalbesteuerten AG-Leistungen und der tatsächlich angefallenen Werbungskosten infolge Fahrten zur Arbeitsstätte reicht es meiner Meinung nach aus, wenn ich die im Jahr tatsächlich gefahrenen Kilometer zur Arbeitsstätte in der Anlage N eintrage.
Dann wäre noch das Problem mit dem Steuerbrutto..
Durch den Ansatz 0,03% x Bruttolistenpreis X Entfernungskilometer ist ja der geldwerte Vorteil durch Fahrten zur Arbeitsstätte voll mein Steuerbrutto eingeflossen, obwohl ich nicht jeden Tag (bzw. 15 x im Monat) zur Arbeitsstätte gefahren bin.
Wie und wo kann ich bei Elster Eingaben machen, die diese Tatsache berücksichtigen kann?
Danke im Voraus für Eure Hilfe!
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