Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einzelbewertung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Dienstwagen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Einzelbewertung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Dienstwagen

    Hallo zusammen,

    habe folgende Frage:

    Folgende Randbemerkungen vorab:

    1. Arbeitgeber versteuert Dienstwagen mit 1% und 0,03% x Entfernungskilometer
    2. Arbeitgeber leistet pauschalbesteuerte AG-Leistungen mit 0,30€ x 15 x Entfernungskilometer

    Da ich überwiegend Außendiensttätigkeit ausübe und im Home-Office die restlichen Tätigkeiten auszuführe, möchte ich gemäß BMF-Schreiben v. 1.4.2011 die Möglichkeit nutzen, nur die tatsächlich gefahrenen Strecken zu meiner Arbeitsstätte als geldwerten Vorteil zu versteuern (0,002% des Bruttolistenpreises x tatsächliche Anzahl der Fahrten)



    Zur "Auseinanderrechnung" der pauschalbesteuerten AG-Leistungen und der tatsächlich angefallenen Werbungskosten infolge Fahrten zur Arbeitsstätte reicht es meiner Meinung nach aus, wenn ich die im Jahr tatsächlich gefahrenen Kilometer zur Arbeitsstätte in der Anlage N eintrage.

    Dann wäre noch das Problem mit dem Steuerbrutto..
    Durch den Ansatz 0,03% x Bruttolistenpreis X Entfernungskilometer ist ja der geldwerte Vorteil durch Fahrten zur Arbeitsstätte voll mein Steuerbrutto eingeflossen, obwohl ich nicht jeden Tag (bzw. 15 x im Monat) zur Arbeitsstätte gefahren bin.
    Wie und wo kann ich bei Elster Eingaben machen, die diese Tatsache berücksichtigen kann?

    Danke im Voraus für Eure Hilfe!

    #2
    AW: Einzelbewertung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Dienstwagen

    Im Prinzip müssen Sie den auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Bruttoarbeitslohn in Anlage N korrigieren. Dieser ist zuerst um den vom AG berücksichtigten Pauschalbetrag (0,03% des Listenpreises pro Entfernungskilometer) zu reduzieren, und dann mit der individuellen Pauschale (tatsächlich durchgeführte Fahrten jeweils mit 0,002% des Listenpreises pro Entfernungskilometer) zu erhöhen.

    Auf einer Anlage zur Steuererklärung sollten Sie dieses Vorgehen erläutern und nachweisen. Die BFH-Urteile zu dieser günstigeren Besteuerung hat die Finanzverwaltung allerdings mit einem Nichtanwendungserlass belegt.

    Infos zum Nachlesen hier:
    http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-10103.xhtml?currentModule=home
    mfg. - Kent

    Kommentar


      #3
      AW: Einzelbewertung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Dienstwagen

      Zitat von Kent Beitrag anzeigen
      Die BFH-Urteile zu dieser günstigeren Besteuerung hat die Finanzverwaltung allerdings mit einem Nichtanwendungserlass belegt.
      Da im BMF-Schreiben vom 01.04.2011 die Ausführungen hierzu extra noch einmal veröffentlicht wurden, ist die Regelung zur Einzelbewertung der Fahrtkosten auch in der Finanzverwaltung anzuwenden.
      UserElster

      Kommentar


        #4
        AW: Einzelbewertung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Dienstwagen

        Danke für die hilfreichen Antworten und natürlich auch den Link!

        Ich hatte schon so in diese Richtung gedacht, aber man hat irgendwie "Hemmungen", andere Werte als die in der e-Tin ausgewiesenen in Elster oder auch im normalen Vordruck einzutragen.

        Der Nichtanwendungserlass sollte aber durch das BMF-Schreiben vom 01.04.2011 meiner Meinung nach auch aufgehoben sein.

        Danke nochmals für die Antworten.

        Kommentar

        Lädt...
        X