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Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Leistungsmitteilung der VBL

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    Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Leistungsmitteilung der VBL

    Ich habe eine Leistungsmitteilung nach § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG vorliegen über Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung bei der VBL.

    Die VBL-Leistungen sind auf dieser Bescheinigung nach der Art der Besteuerung ausgewiesen. Bei den bescheinigten Beträgen handelt es sich um Bruttobeträge, also vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind auf der Leistungsmitteilung gesondert unter „Zu Ihrer Information“ aufgeführt, ebenso der Beginn der jeweiligen Renten.

    Wo die steuerpflichtigen Leistungen aus dem Altersvorsorgevertrag oder der betrieblichen Altersversorgung einzutragen sind, ist klar. Es steht eindeutig auf der Mitteilung („Die nachstehend mitgeteilten Beträge sind bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung auf Seite 2 der Anlage R einzutragen.“, „einzutragen auf Seite 2 Zeile […] der Anlage R zur Einkommensteuererklärung“).

    In dem Feld „Zu Ihrer Information“ sind nun die abgeführten Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung aufgeführt.

    Müssen diese ebenfalls gesondert in die Einkommensteuererklärung eingetragen werden (zu Anlage Vorsorgeaufwand)? Wenn ja, wo genau in der Einkommensteuererklärung?

    In den anderen Betragsfeldern ist explizit angegeben, dass diese Beträge in die Erklärung aufgenommen werden sollen und an welche Stelle (Angabe der Zeile der Anlage R). Bei den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ist ein solcher eindeutiger Hinweis nicht vorhanden.

    Außerdem ist auf dem Anschreiben der Mitteilung angegeben, dass es sich bei den steuerpflichtigen Rentenbeträgen um Bruttobeträge handelt, also vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Diese sind also in diesen Rentenbeträgen bereits enthalten und mit diesen zusammen in der Anlage R bereits eingetragen worden.

    Und auf der ersten Seite der Leistungsmitteilung ist der Hinweis, dass die nachstehend mitgeteilten Beträge auf Seite 2 der Anlage R einzutragen sind. Von einer Eintragung in die Anlage Vorsorgeaufwand ist nicht die Rede.


    Wie ist mit der Angabe „Abgeführte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung“ nun umzugehen? Müssen diese gesondert in die Einkommensteuererklärung (Vorsorgeaufwand) eingetragen werden, wie bei der Mitteilung von Rentenleistungen der Deutschen Rentenversicherung?

    Danke.

    #2
    AW: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Leistungsmitteilung der VBL

    ja, anlage vorsorgeaufwand müsste richtig sein, zeile 18ff. wie eben auch für die beiträge welche von der gesetzlichen rentenkasse abgeführt werden.

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      #3
      AW: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Leistungsmitteilung der VBL

      ja, in zeile 18 und 21 anl.vorsorgeaufwand die beiträge von vbl und kvdr addieren.

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        #4
        AW: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Leistungsmitteilung der VBL

        Habe auch identische Frage.
        Die Eintragungen in Zeilen 18 und 21 führen zur Fehlermeldung. Somit ist das Problem nicht gelöst ?
        Danke
        für die Antwort.

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          #5
          AW: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Leistungsmitteilung der VBL

          Welche Anlage (ich les mir jedenfalls den Thread nicht nochmal von vorn durch) ?

          Wie wärs wenn Du die Fehlermeldung verraten würdest?

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            #6
            AW: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Leistungsmitteilung der VBL

            Für das Jahr 2016 sind die Zeilen 17 und 19 der Anlage Vorsorgeaufwand zutreffend. Addieren muss man bei ElsterFormular auch nicht!

            Man kann den Bereich mehrfach hinzufügen und die Werte für die gesetzliche Rente und die Zusatzversorgung getrennt eintragen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Leistungsmitteilung der VBL

              Danke, nachhinein sind diese aber Steuer irrelevant.

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                #8
                AW: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Leistungsmitteilung der VBL

                Danke, nachhinein sind diese aber Steuer irrelevant.
                Die Aussage verstehe ich nicht wirklich! Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung werden seit 2010 in voller Höhe als Sonderausgaben berücksichtigt.

                Sie werden bereits seit einigen Jahren elektronisch an das Finanzamt übermittelt, die Höhe ist deshalb dort auch bekannt. Sie sind zwar zu erklären, müssen aber nicht belegt werden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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