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Die erste Steuer und viele offene Fragen.

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    Die erste Steuer und viele offene Fragen.

    Guten Tag, ich mache heute das erste mal in meinen Leben die Steuer.
    Und je mehr ich mich damit befasse umso mehr Fragen werden aufgeworfen, aber ich fange am besten erstmal an:

    Man kann ja die Rentenversicherung absetzen, bis zu einen Gewissen Satz, wieviel ist das und wo trage ich das ein?

    Wenn ich angeben möchte wie viel Kirchensteuer ich gezahlt habe steht auf meiner Jahreslohnabrechnung ein Betrag von weniger als 5 Euro, ich kann diesen Betrag nicht ins Formular eingeben das das Komma nicht geht.

    Wo trage ich den Kindergarten ein (seit Sep. 2011)

    Wie sieht es mit den Fahrkosten zu Arbeit aus ?

    Meine Frau war 2010 AL bis sie im September ihre Ausbildung begann, kann das Arbeitslosengeld in diesen Jahr abgesezt werden ?

    Muss ein Ausgeschlagenes Erbe angegeben werden ?


    Schon einmal Danke im vorraus

    Edit: Wo gebe ich überhaupt meinen Verdienst an ?
    Zuletzt geändert von Gizmo1337; 14.03.2012, 14:05.

    #2
    AW: Die erste Steuer und viele offene Fragen.

    Hallo,

    >>>Man kann ja die Rentenversicherung absetzen, bis zu einen Gewissen Satz, wieviel ist das und wo trage ich das ein?

    Anlage Vorsorgeaufwand, die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung werden aber automatisch übernommen und müssen dort eingetragen werden (Anlage N).


    >>>ein Betrag von weniger als 5 Euro, ich kann diesen Betrag nicht ins Formular eingeben das das Komma nicht geht.

    Betrag auf volle Euro aufrunden.


    >>>Wo trage ich den Kindergarten ein (seit Sep. 2011)

    Anlage Kind, Seite 3.


    >>>Wie sieht es mit den Fahrkosten zu Arbeit aus ?

    Anlage N, Seite 2 oben.


    >>>Meine Frau war 2010 AL bis sie im September ihre Ausbildung begann, kann das Arbeitslosengeld in diesen Jahr abgesezt werden ?

    Nee, im Gegenteil, es muss - indirekt - versteuert werden (Progressionsvorbehalt). Einzutragen entweder in Anlage N (der Frau!) Zeile 29, oder - falls sie keine Anlage N hat - im Hauptvordruck Zeile 94. Da sie aber in ihrer Ausbildung wohl auch etwas Geld verdient, hat sie auch eine eigene Anlage N auszufüllen.


    >>>Muss ein Ausgeschlagenes Erbe angegeben werden ?

    Nein. Und auch ein angenommenes Erbe hat mit der Einkommensteuererklärung nichts zu tun, das geht ggf. extra (Erbschaftsteuererklärung).


    >>>Edit: Wo gebe ich überhaupt meinen Verdienst an ? .

    Ich vermute du bist Arbeitnehmer(?). Wenn ja, dann Anlage N. Dein Arbeitgeber sollte dir eine Lohnsteuerbescheinigung gegeben haben, diese übernimmst du 1:1. Dann noch ein bisschen Werbungskosten (2. Seite, erklärt sich eigentlich von alleine), das wars.
    Anmerkung: Werbungskosten wirken sich erst ab 1000 Euro aus.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Die erste Steuer und viele offene Fragen.

      vielleicht ergänzend: bekam die ehefrau arbeitslosengeld I oder II ?
      imho unterliegt nur ALG I dem progressionsvorbehalt und ist wie von stefan beschrieben einzutragen, ALG II kommt gar nicht in der einkommensteuererklärung vor...

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        #4
        AW: Die erste Steuer und viele offene Fragen.

        ALG 2 hatte sie bekommen.

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          #5
          AW: Die erste Steuer und viele offene Fragen.

          Hallo,

          >>>ALG 2 hatte sie bekommen.

          Dann war Falzos Einwand korrekt, Alg 2 ist komplett steuerfrei, auch kein Progressionsvorbehalt.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Die erste Steuer und viele offene Fragen.

            Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
            Nur habe ich ein Problem, das Formular lässt mich nicht weiter arbeiten.

            Es wird verlangt das ich die Felder Name, Geburtsdatum, Anspruch auf Kindergeld (soweit ist es ja klar), Wohnort Inland / Ausland.
            All diese Felder werden Rot markiert.


            Wie kann das sein ?

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              #7
              AW: Die erste Steuer und viele offene Fragen.

              na ausfuellen - das Kind wird doch all dies haben, also einen namen und co. ;-)

              für jedes Kind ist mindestens bis zur volljährigkeit jedes jahr eine eigene anlage Kind hinzuzufügen und diese muss minimal die persönliche daten enthalten...

              der kindergeldanspruch beim ersten und zweiten kind liegt fuer verheiratete in der zusammenveranlagung bei 2208 Euro.

              wenn nur auf seite drei bzgl. kindergarten etwas eingetragen wurde, muessen die daten auf seite 1 einfach noch eingetragen werden.

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                #8
                AW: Die erste Steuer und viele offene Fragen.

                Hallo ins Forum,

                habe folgende Frage:
                Will für meinen Sohn die Steuererklärung machen. Von Januar bis Juli sowie von Mitte November bis Dezember hatte er ein Arbeitsverhältnis. Von August bis Mitte November war er in der Ausbildung und hat für diese Ausbildungsvergütung keine Lohnsteuern gezahlt. Während seines Arbeitsverhältnisses hat er nur wenig Lohnsteuern gezahlt und würde aufgrund der hohen Fahrkosten, die als Werbungskosten geltend gemacht werden, eine Steuerrückzahlung erhalten. Muss ich in der Steuerklärung das komplette Jahr erklären oder reicht es, wenn ich die Zeiten des ARbeitsverhältnisses angebe. Für die Steuerrückzahlung würde das finanziell gesehen ausreichen. Das Gleiche träfe für 2010 zu. Von Januar bis Juli Ausbildung, dann drei Monate ALG I und zwei Monate lohnsteuerpflichtiges Arbeitsverhältnis.

                Danke im Voraus!

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                  #9
                  AW: Die erste Steuer und viele offene Fragen.

                  Zitat von Lotte2002 Beitrag anzeigen
                  Muss ich in der Steuerklärung das komplette Jahr erklären
                  Ja! Einkommensteuer ist eine Jahressteuer!

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                    #10
                    AW: Die erste Steuer und viele offene Fragen.

                    Danke elefant für die schnelle antwort,

                    wenn ich für die Ausbildungzeiten keine Kosten geltend machen will, wo trage ich das dann ein?

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                      #11
                      AW: Die erste Steuer und viele offene Fragen.

                      Hallo,

                      von jedem Arbeitsverhältnis solltest du eine Lohnsteuerbescheinigung haben (auch für die Zeiten mit Ausbildungsvergütung), diese einfach alle eintragen.

                      Ich gehe dabei davon aus, dass du mit Ausbildung eine richtige Lehre meinst, nicht aber irgendeine Schule oder ein Praktikum ohne Bezahlung.


                      >>>wenn ich für die Ausbildungzeiten keine Kosten geltend machen will, wo trage ich das dann ein?

                      Was für Kosten meinst du denn damit? Die Steuererklärung dient in erster Linie der Versteuerung der Einkünfte, Kosten muss man nicht haben.

                      MfG Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: Die erste Steuer und viele offene Fragen.

                        Hallo,

                        danke für die Antwort. Ich trage die Ausbildungsvergütung ganz normal als Einkommen ein, Lohnsteuer wurde davon nicht abgezogen, lediglich SV-Beiträge, die ich auch angebe. Es handelte sich um eine richtige Ausbildung.
                        Man kann ja die Ausbildungskosten geltend machen und als Verlustvortrag einreichen, sofern die entstandenen Kosten wie Fahrtkosten, Literatur usw. die eingenommene Ausbildungsvergütung überschreiten. Dies ist jedoch nicht der Fall - deswegen hatte ich nachgefragt, ob man die Ausbildungsvergütung dann überhaupt angeben muss.

                        LG

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                          #13
                          AW: Die erste Steuer und viele offene Fragen.

                          Hallo,

                          eine Ausbildungsvergütung ist steuerrechtlich nichts anderes wie Lohn. Es wurden auch nur keine Steuern abgezogen, weil es unter dem Grundfreibetrag lag (das muss aber nicht das ganze Jahr über so gewesen sein).
                          Wenn in Summe ein Betrag von unter 10.800 Euro (ca.) erzielt wurde, ist auch für das Gesamtjahr der Grundfreibetrag unterschritten und es würde keine Steuer festgelegt, Vorauszahlungen* würden erstattet.

                          *die Lohnsteuer ist in diesem Sinne eine Vorauszahlung


                          >>>Man kann ja die Ausbildungskosten geltend machen und als Verlustvortrag einreichen

                          Ja, kann man, bei einer Lehre ist das aber nur selten der Fall, so niedrig sind die Ausbildungsvergütungen nun auch wieder nicht. Einen Verlustvortrag gibt es eher bei einem Studium oder einer selbst finanzierten Ausbildung (Pilotenschein etc.).

                          MfG Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                            #14
                            AW: Die erste Steuer und viele offene Fragen.

                            Danke an alle Beteiligten für die Tipps. Gebe die Steuererklärung demnächst ab. Mal sehen, was bei rauskommt.

                            LG
                            Lotte

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