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Witwenpension

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    Witwenpension

    Hallo,

    wie jedes Jahr habe ich die Steuereklärung der Schwiegermama mit ELSTER erstellt. Neu ist, dass ihr Mann 2010 verstorben ist. Er war Beamter und für die Witwenpension hat sie eine eigene Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Für 2011 gilt Gnadensplitting.
    Witwenpension wurde in Anlage N mit eingetragen.

    Nun rechnet Elster eine Nachzahlung von ca. € 5000,- aus.

    Kann es sein, dass das Programm nicht erkennt, dass es sich um einen Versorgungsbezug handelt, da in Anlage N eingetragen(das muss so sein)?

    Oder kann ich eine notwendige Eingabe vergessen haben?

    #2
    AW: Witwenpension

    Bei einer Pension sind in der Anlage N neben den Grundangaben in den Zeilen 1 - 7 auf jeden Fall auch Eintragungen in den Zeilen 8, 29 und 30 einzutragen. Erkennt das Berechnungsprogramm, dass der Splittingtarif anzuwenden ist? Ist die Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt?

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      #3
      AW: Witwenpension

      Die entsprechenden Eintragungen in Anlage N sind vorgenommen und die Anlage Vorsorgeaufwand ist ausgefüllt.

      Das Splitting hat das Programm auch erkannt, trotzdem ergibt sich die Nachzahlung.

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        #4
        AW: Witwenpension

        Hat der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug einen Freibetrag berücksichtigt, den Sie nicht übernommen haben? Erzielt Ihre Mutter eigene Einnahmen, die bisher nicht versteuert sind - z. B. Rente?

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          #5
          AW: Witwenpension

          Ist es überhaupt eine Nachzahlung? Wenn ein Minus davorsteht, ist es eine Erstattung. Welche Steuerklasse war denn 2011 eingetragen? Bei I dürfte sicher eine Erstattung rauskommen.

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            #6
            AW: Witwenpension

            Hallo,

            ich habe ein ähnliches Problem.

            Mein Vater ist 2016 gestorben und meine Mutter somit im Jahr 2017 erstmal Witwe.
            Mein Vater war Beamter. Meine Mutter bekommt somit eine Lohnsteuerbescheinigung mit der Witwenpension, eine Rente von ihrer Tätigkeit und eine Witwenrente aus der Zeit, als mein Vater noch kein Beamter war.
            Nun habe ich alles eingetragen und es wird in Elster eine Nachzahlung angezeigt. Kann das sein? Ich habe beide Renten in Anlage R eingetragen und die Werte der Lohnsteuerbescheinigung der Witwenpension in die Anlage N?

            Habe ich einen Denkfehler?

            Freue mich über Antworten.

            Verzweifelte Grüße
            Olli_HB

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              #7
              AW: Witwenpension

              Nun habe ich alles eingetragen und es wird in Elster eine Nachzahlung angezeigt. Kann das sein?
              Das ist eigentlich ganz normal. Von Renten wird schließlich keine Lohnsteuer einbehalten und eventuell für 2017 geleistete Steuervorauszahlungen werden in ElsterFormular ja nicht berücksichtigt,

              da sie dort nicht eingetragen werden. Das steht bei der ausführlichen Steuerberechnung auch als Hinweis ganz am Anfang:

              In der Steuerberechnung auf der Folgeseite werden nur Eckwerte angezeigt und eventuell geleistete Vorauszahlungen werden nicht berücksichtigt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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