Hallo,
wie jedes Jahr habe ich die Steuereklärung der Schwiegermama mit ELSTER erstellt. Neu ist, dass ihr Mann 2010 verstorben ist. Er war Beamter und für die Witwenpension hat sie eine eigene Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Für 2011 gilt Gnadensplitting.
Witwenpension wurde in Anlage N mit eingetragen.
Nun rechnet Elster eine Nachzahlung von ca. € 5000,- aus.
Kann es sein, dass das Programm nicht erkennt, dass es sich um einen Versorgungsbezug handelt, da in Anlage N eingetragen(das muss so sein)?
Oder kann ich eine notwendige Eingabe vergessen haben?
wie jedes Jahr habe ich die Steuereklärung der Schwiegermama mit ELSTER erstellt. Neu ist, dass ihr Mann 2010 verstorben ist. Er war Beamter und für die Witwenpension hat sie eine eigene Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Für 2011 gilt Gnadensplitting.
Witwenpension wurde in Anlage N mit eingetragen.
Nun rechnet Elster eine Nachzahlung von ca. € 5000,- aus.
Kann es sein, dass das Programm nicht erkennt, dass es sich um einen Versorgungsbezug handelt, da in Anlage N eingetragen(das muss so sein)?
Oder kann ich eine notwendige Eingabe vergessen haben?
Kommentar