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Kirchensteuer trotz Kirchenaustritt

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    Kirchensteuer trotz Kirchenaustritt

    Hallo,
    mein Mann und ich sind 2009 aus der Kirche ausgetreten. 2011 bekamen wir unseren Bausparvertrag ausgezahlt, von dem u.a. Kirchensteuer abgeführt wurde. Ein Anruf bei der Bausparkasse ergab, daß sie uns das nicht zurückzahlen können und wir es uns mit der Steuer zurück holen sollen. Habe dann die Kirchensteuer in Anlage KAP mit eingetragen, aber bei der Steuerberechnung wird mir dann gesagt, daß eine Berechnung nicht möglich ist, weil ich keine Religionszugehörigkeit angekreuzt, aber Kirchensteuer eingetragen habe.
    Was kann ich machen?
    Danke für Antworten.
    Guenes257
    Guenes257

    #2
    AW: Kirchensteuer trotz Kirchenaustritt

    Ich hab das nachgebastelt, mit dem gleichen Ergebnis. Du kannst aber die Steuererklärung trotzdem an das Finanzamt übermitteln.

    Wenn Du das Ergebnis der Steuerberechnung trotzdem haben willst, dann nimm einfach mal die Kirchensteuer raus aus der Anlage KAP und rechne so. Die Kirchensteuer selbst kannst Du dann zur Erstattung dazuaddieren (oder von der Nachzahlung abziehen).

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