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Meisterbafög / Werbungskosten

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    Meisterbafög / Werbungskosten

    Guten Tag zusammen,

    ich versuche, meinem Neffen bei seiner Steuererklärung zu helfen.
    Er geht seit dem letzten Jahr zur Meisterschule und hat Meisterbafög beantragt.

    Ist das Meisterbafög in der Steuererklärung zu berücksichtigen, falls ja, wo und wie?
    Habe schon deswegen gegoogelt, habe aber unterschiedliche Antworten gelesen.
    Von - muß nicht berücksichtigt werden (da Darlehen), bis - von den Kosten der Fortbildung (Werbungskosten) abziehen.

    Kann uns jemand helfen, der sich diesbezüglich auskennt?

    Vielen Dank im voraus für Antwort(en).

    Viele Grüße
    Tulpe

    PS.: Muß noch hinzufügen, dass sich die Förderung aus einem Zuschuss zu den Fortbildungskosten sowie aus einem Darlehen zusammensetzt.
    Muß der Zuschuß von ca. 30 % irgendwie berücksichtigt werden?

    Hallo noch einmal,
    kann keiner helfen?
    Zuletzt geändert von Tulpe; 18.03.2012, 13:09.

    #2
    AW: Meisterbafög / Werbungskosten

    Guten Abend noch einmal,

    hat keiner Erfahrungen in Sachen "Meisterbafög"?

    Viele Grüße
    Tulpe

    Kommentar


      #3
      AW: Meisterbafög / Werbungskosten

      Der Darlehensanteil ist in Bezug auf die Werbungskostenminderung irrelevant. Das heißt, dieser Betrag ist als Werbungskosten abziehbar. Und zwar auch unabhängig von der Darlehensrückzahlung. Es zählt nur die Bezahlung der Kosten, in diesem Jahr sind sie abziehbar.

      Der Zuschußanteil mindert die Werbungskosten.
      Mit freundlichen Grüßen

      Ronald

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        #4
        AW: Meisterbafög / Werbungskosten

        Hallo Ronald,

        dann weiß ich Bescheid.
        Recht herzlichen Dank für Ihre Hilfe!

        Liebe Grüße
        Tulpe

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