Ich habe von meinem Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung erhalten, in der nur in den Zeilen 1, 29 und 30 Werte stehen. Alle anderen Angaben sind genullt.
In der Plausibilitätsprüfung fordert Elster Eintragungen in den Zeilen 3, 9,10 und 15.
Wenn ich dort Null eintrage werden auch Eintragungen in den Zeilen 4 und 5 erwartet, also ebenfalls 0.
Dann wird eine Eingabe in Zeile 11 gewünsacht. Also: 0, worauf Eingaben in Zeilen 11 unds 12 gefordert werden. Also trage ich auch hier 0 ein.
Ich überschlage hier den Wunsch von Elster nach einer 0 bei Kirchensteuer, denn nun kommt der gewichtige Hinweis: Wenn in Zeile 29 ein Betrag steht, muss auch in Zeile 8 ein Betrag für die steuerbegünstigten Versorgungsbezüge eingetragen sein. Eine 0 ist aber nicht zulässig.
Was nun?
Oder muss ich Anlage N gar nicht ausfüllen, sondern Bemessungsgrundlage und Jahr des Versorgungsbezuges woanders eintragen?
In der Plausibilitätsprüfung fordert Elster Eintragungen in den Zeilen 3, 9,10 und 15.
Wenn ich dort Null eintrage werden auch Eintragungen in den Zeilen 4 und 5 erwartet, also ebenfalls 0.
Dann wird eine Eingabe in Zeile 11 gewünsacht. Also: 0, worauf Eingaben in Zeilen 11 unds 12 gefordert werden. Also trage ich auch hier 0 ein.
Ich überschlage hier den Wunsch von Elster nach einer 0 bei Kirchensteuer, denn nun kommt der gewichtige Hinweis: Wenn in Zeile 29 ein Betrag steht, muss auch in Zeile 8 ein Betrag für die steuerbegünstigten Versorgungsbezüge eingetragen sein. Eine 0 ist aber nicht zulässig.
Was nun?
Oder muss ich Anlage N gar nicht ausfüllen, sondern Bemessungsgrundlage und Jahr des Versorgungsbezuges woanders eintragen?
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