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Photovoltaik Umsatzvorsteuer

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    Photovoltaik Umsatzvorsteuer

    Hallo, haben eine Photovotlaikanlage, nun muß ich eine Umsatzvorsteuer abgeben, finde aber leider kein Muster wo ich was eintragen muß, kann mir vielleicht jemand helfen??? Danke

    MfG
    osterhase123

    #2
    Sie müssen abgeben eine Umsatzsteuervoranmeldung.

    Die findet sich bei Elsterformular im Startdialog oder eben über Datei Neu den Dialog öffnen.

    http://oerdiz.kilu.de/start.jpg

    In die Zeilen 1 - 17 der Umsatzsteuervoranmeldung gehören die allgemeinen Angaben. Als Neugründer müssen Sie wohl monatlich abgeben, das Gesetz sieht leider auch für solche geringeren Fälle wie Photovoltaikanlagen keine Ausnahme von dieser Regel vor.

    Die Umsätze aus dem eingespeisten Strom lt. Gutschriften der Stromkonzerne kommen NETTO in Zeile 27 (Feld 81).

    Die Umsatzsteuerbeträge aus der Rechnung von der Anschaffung der Anlage und auch sonstige Umsatzsteuern aus Eingangsrechnungen, die mit der Anlage zusammenhängen (genannt: Vorsteuer) kommen in Zeile 55 (Feld 66) auf die Rückseite der Voranmeldung.

    Sie können jedoch schon davon ausgehen, dass das Finanzamt bei größeren Vorsteuerbeträgen auch die Originalrechnungen (oder Kopien) sehen möchte, dann wird das gesondert von Ihnen angefordert. Zunächst brauchen Sie nichts zu machen als die Daten einzutragen und die Vorameldung per Elster elektr. abzusenden.

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      #3
      Hallo Hase,

      was Du meinst ist wahrscheinlich die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Die musst Du - vorausgesetzt Du warst bisher kein Unternehmer im Sinn des Umsatzsteuergesetzes - monatlich abgeben.

      Die Umsatzsteuer-Voranmeldung kannst Du mit Elster-Formular oder Elster-Online machen. In der Regel trägst Du dann höchstens drei Zahlen ein:

      - Dein Netto-Umsatz bei der Kennzahl 81
      - Deine Vorsteuern, also die Steuern, die Dir in Rechnung gestellt wurden, vor allem wohl aus der Anschaffung der PV-Anlage, in Kennzahl 66 (Rückseite bzw. 2. Seite)
      - Deine Steuerschuld bzw. Dein Guthaben bei der Kennzahl 83 (was aber von Elster automatisch berechnet wird; beachte: ergibt sich eine Steuerschuld, so ist diese gleichzeitig mit Abgabe der Voranmeldung ans Finanzamt zu zahlen).

      Hoffe dass Deine Frage damit beantwortet ist [img]smile.gif[/img]

      EDIT: ... vor allem wo Oerdiz fast gleichzeitig mit mir genauso ausführlich geantwortet hat

      [ 09. Juli 2008, 20:47: Beitrag editiert von: Elefant ]

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        #4
        </font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von Elefant:
        Die Umsatzsteuer-Voranmeldung kannst Du mit Elster-Formular oder Elster-Online machen.</font>[/QUOTE]Dazu die passenden Links :

        ElsterFormular und ElsterOnlinePortal

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          #5
          ich mache seit 2004 auch eine Umsatzsteuervoranmeldung, doch dämlich wie ich bin, habe ich letztes Jahr keine gemacht

          Kann ich das nachreichen?

          Vom FA habe ich bisher noch kein Schreiben wegen fehlender Umsatzsteuervoranmeldung für 2007 erhalten.

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            #6
            Sie waren in den ersten zwei Jahren zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet. Aufgrund der anzunehmenden Höhe Ihrer Umsätze mit einer Photovoltaikanlage werden Sie für 2007 wohl gar keine Voranmeldungen mehr abzugeben gehabt haben. Das Finanzamt hätte Ihnen dazu allerdings einen Brief schicken sollen... Andererseits hätten Sie auch Erinnerungen für die fehlenden Voranmeldungen bekommen.

            Wenn Sie jetzt die Umsatzsteuer(jahres)erklärung abgeben, brauchen Sie keine Voranmeldungen mehr.

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              #7
              Hallo,

              Ich hab eine Photovoltaikanlage.

              Was muß in die Voranmeldung?
              Im September kommt das Geld vom August.
              Muß dieses nun im August oder im September eingetragen werden.

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                #8
                Für den Regelbesteuerer immer in den Monat in dem das Geld geflossen ist.

                Soll bedeuten, Strom geliefert im August, Geld erhalten im September bedeutet Voranmeldungszeitraum September.

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                  #9
                  Die Steuer muss immer für den Zeitraum erklärt werden, in dem sie entstanden ist. Entstanden ist sie grundsätzlich in dem Zeitraum, in dem die Leistung erbracht wurde, also in diesem Fall im August.

                  Normalerweise wird aber (im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung oder formlos) bei Photovoltaikanlagen Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten beantragt. Wurde diese genehmigt (also so gut wie immer), dann entsteht die Steuer in dem Zeitraum, in dem die Leistung bezahlt wurde, hier also im September.

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                    #10
                    d3nk3r war schneller [img]smile.gif[/img]


                    Ich aber genauer [img]tongue.gif[/img]

                    [ 01. November 2008, 19:41: Beitrag editiert von: Elefant ]

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                      #11
                      Der Beitrag von d3nk3r verwirrt hier wohl etwas. Die Sollbesteuerung ist nämlich der Normalfall. Nur wenn die Voraussetzungen des § 20 UStG vorliegen und der Unternehmer dies beantragt, dann kann er nach Istbesteuerung abrechnen.

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                        #12
                        AW: Photovoltaik Umsatzvorsteuer

                        Hallo ich bin seit heute Neu hier und hab zur Umsatzsteuer folgende Frage: In meinem Fall ist dies so , das ich eine PV Anlage mit Eigenverbrauch habe. Nun bekam ich auch von den Stadtwerken die erste Abschlagsrechnung für 06/2010 die in etwas so aussieht:
                        ************************************************** ***********
                        STROM EINSPEISEABKOMMEN Netto -304,20Euro BRUTTO -362.-Euro
                        STROM Rücklieferung Eigenverbrauch Netto 57,14Euro BRUTTO 68.-Euro
                        .
                        GESAMT Netto -247,06Euro BRUTTO -294.-Euro
                        ************************************************** ***********

                        diesen Betrag ( 294.-Euro)habe ich auch überwiesen bekommen.
                        Was muss ich denn jetzt bei der Umsatzsteuervoranmeldung angeben , 304,20 ? oder 247,06 ?

                        vielen Dank vorab ( mein Steuerberater ist gerade in Urlaub)

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                          #13
                          AW: Photovoltaik Umsatzvorsteuer

                          Es ist der Betrag von 304,20 € anzugeben, denn das ist die unternehmerische Lieferung/Leistung. Die Rücklieferung (Eigenverbrauch für den privaten Haushalt) fällt in den Privatbereich, so wie bei jedem Mieter bzw. Eigentümer einer Wohnung.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Photovoltaik Umsatzvorsteuer

                            Hallo vielen Dank .

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Photovoltaik Umsatzvorsteuer

                              Zitat von Krake Beitrag anzeigen
                              Es ist der Betrag von 304,20 € anzugeben, denn das ist die unternehmerische Lieferung/Leistung. Die Rücklieferung (Eigenverbrauch für den privaten Haushalt) fällt in den Privatbereich, so wie bei jedem Mieter bzw. Eigentümer einer Wohnung.

                              Hallo,

                              bin neu hier und habe dazu eine Anmerkung/Frage :

                              In einem "Photovoltaik-Forum" finde ich passend zu diesem Thema folgende Aussage :

                              "Anlagenbetreiber, die den erzeugten Solarstrom selbst oder durch Dritte verbrauchen, sind unternehmerisch tätig. Sie können die Umsatzsteuer geltend machen."

                              Bedeutet das nicht folglich, dass ich im Gegensatz zu der in der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung abzuführenden Mehrwertsteuer beim verkauften Solarstrom auch die von mir bezahlte Mehrwertsteuer für den Eigenverbrauch geltend machen kann ?
                              Oder mache ich jetzt einen Denkfehler ?

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