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Getrennte Veranlagung

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  • UserElster
    antwortet
    AW: Getrennte Veranlagung

    Nach den aktuellen Erkenntnissen der Programmierung handelt es sich um einen Programmfehler in der Steuerberechnung. Die Fehlerbehebung erfolgt mit einem der nächsten Updates von Elsterformular (voraussichtlich Mitte April).

    Bis dahin kann in diesem und gleich gelagerten Fällen ohne Verwendung der Umgehungslösung eine Steuerberechnung nicht erfolgen - die Übermittlung der Erklärung ist dennoch möglich!

    Möchte der Stpfl. bis zur Fehlerbehebung die Steuer berechnen, muss er die Umgehungslösung verwenden, indem er die Anlage AV temporär hinzufügt und mit folgenden Werten befüllt:

    - Zeile 4 Sozialversicherungsnummer: 000000000000 (oder seine eigene, zutreffende SV-Nummer)
    - Zeile 6 Anzahl Riesterverträge: 1, geleistete Altersvorsorgebeiträge: 0, Haben sich Vertragsdaten geändert: X Nein
    - Zeile 10: X Ich bin für das Jahr 2011 unmittelbar begünstigt.
    - Zeile 11 Beitragspflichtige Einnahmen: 0

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  • feelgood
    antwortet
    AW: Getrennte Veranlagung

    könnte für die 11er ein bug sein. hatte für 2010 getrennte weil günstiger und da war auch gefordert verheiratet seit, datum und weiter nix wurde eingetragen und nicht bemäkelt.

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  • bagno
    antwortet
    AW: Getrennte Veranlagung

    Wenn ich keine Angaben zur Person des Ehegatten mache kommt die Fehlermeldung Angaben fehlen, da ich ja angegeben habe verheiratet.

    Weiter Daten zum ehegatten wurden nciht vorgenommen

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  • Elefant
    antwortet
    AW: Getrennte Veranlagung

    Bei der getrennten Veranlagung dürfen in der Steuererklärung k e i n e Angaben zum Ehegatten gemacht werden.

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  • bagno
    hat ein Thema erstellt Getrennte Veranlagung.

    Getrennte Veranlagung

    Ich habe in den allgemeinen Angaben Getrennte Veranlagung angekreuzt und nur angaben zur Person des Ehegatten ausgefüllt.

    Bei der Berechnung der Steuer erhalte ich den AHW Abbruch-Hinweis:
    Bei getrennter Veranlagung dürfen die Altersvorsorgeverträge nur beim unmittelbaren
    Zulagebegünstigten berücksichtigt werden.
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