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obwohl ( zusätzliche ) Auslandsreisekrankenversicherungen / Auslandskrankenversicherungen / Auslands-KV idr private Versicherungen sind, ist die Eintragungsmöglichkeit abhängig von der zugrunde liegenden Krankenversicherung.
Gesetzlich oder freiwillig gesetzlich Versicherte nehmen ihre Eintragung für die Einkommensteuererklärung 2010 in Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 1, Zeile 30 vor.
Privat Versicherte nehmen ihre Eintragung für die Einkommensteuererklärung 2010 in Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 2, Zeile 35 vor.
( https://www.st-verbund.de/uploads/downloads/Aktuelles%20Steuerrecht%20012011.pdf S. 77 )
( https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=28151 s. Beiträge von Kloebi und Falzo vom 23.02.2011 )
Insbesondere für gesetzlich versicherte RentnerInnen, welche die Vorsorgepauschale _nicht_ voll aussschöpfen, ist diese Möglichkeit der Geltendmachung interessant
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