Hallo! In der Hilfe zu diesem Feld finde ich den Hinweis, dass ich die Höhe der inländischen Besoldung aus den vorliegenden Mitteilungen für 2010 entnehmen kann. Ich vermute, dass hier mein Einkommenssteuer-Bescheid 2010 gemeint ist.
In diesem Bescheid finde ich auf der ersten Seite den "Bruttoarbeitslohn". Von diesem werden Werbungskosten abgezogen und so der reduzierte "Gesamtbetrag der Einkünfte" ermittelt.
Gebe ich in Zeile 12 nun den "Bruttoarbeitslohn" oder den kleineren "Gesamtbetrag der Einkünfte" ein?
In diesem Bescheid finde ich auf der ersten Seite den "Bruttoarbeitslohn". Von diesem werden Werbungskosten abgezogen und so der reduzierte "Gesamtbetrag der Einkünfte" ermittelt.
Gebe ich in Zeile 12 nun den "Bruttoarbeitslohn" oder den kleineren "Gesamtbetrag der Einkünfte" ein?
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