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Bitte Hilfe Fahrtkosten Leiharbeiter

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    Bitte Hilfe Fahrtkosten Leiharbeiter

    Hallo!

    Brauche bitte Hilfe beim Ausfüllen der Anlage N.
    Wie und wo muß ich die Fahrtkosten für folgende Bescheinigung einsetzen.

    Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt über ständig wechselnde Einsatzstellen

    Herr xxxxx
    wurde bei uns als Leiharbeiter (Elektriker) beschäftigt. Infolge dieser Tätigkeit
    wurde er an unten aufgeführten Einsatzstellen beschäftigt.

    Wesseling 03.01. - 18.02. 75 km 28 Tage
    Wesseling 21.02. - 30.08 81 km 117 Tage
    Neurath 31.08. - 28.10 66 km 41 Tage
    Inden 01.11 - 24.11 20 km 20 Tage
    Niederaußem 28.11. - 21.12 68 Km 18 Tage

    Der Arbeitnehmer benutzte für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte seinen eigenen PKW.

    Werden die Kilometer einfach gerechnet oder hin und zurück.

    Stehe echt im Dunkeln.
    Vielen Dank schon mal im voraus

    #2
    AW: Bitte Hilfe Fahrtkosten Leiharbeiter

    Hallo,

    das sind Reisekosten, einzutragen in Anlage N direkt unter die Zeile 49. Die Kilometer gelten hier - im Gegensatz zur normalen Pendlerpauschale - hin und zurück.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Bitte Hilfe Fahrtkosten Leiharbeiter

      Vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Habe ich so eingetragen. Jetzt komme ich aber nicht über die Plausibilitätsprüfung.
      Will andauernd einen Eintrag in Zeile 32 - 36.
      Wenn das so weitergeht habe ich gleich eine Dauerwelle.
      Gruß

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        #4
        AW: Bitte Hilfe Fahrtkosten Leiharbeiter

        Hallo,

        >>>Will andauernd einen Eintrag in Zeile 32 - 36.

        Hast du vielleicht in Zeile 31 etwas angekreuzt/ausgefüllt?
        Das wäre - für den Fall einer durchgehenden Auswärtstätigkeit - falsch.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Bitte Hilfe Fahrtkosten Leiharbeiter

          Hallo, liebe Experten.

          Ich bin neu hier im Forum und habe genau das gleiche Problem, um das es in diesem Thread geht. Darf ich mich hier einklinken? Mein Mann ist Busfahrer im Linienverkehr und somit ist das Fahrzeug sein ständiger Arbeitsplatz. Arbeiten auf dem Betriebshof fallen keine an.

          Auch ich komme nicht über die Plausibilitätsprüfung hinweg.

          In Zeile 49 habe ich angekreuzt: Es ist keine regelmäßige Arbeitsstätte vorhanden (z.B. bei Fahrtätigkeit). Dennoch verlangt das Programm die Angabe der regelmäßigen Arbeitsstätte entweder in Zeile 32 oder 49. Ich hab bereits alle Varianten durch gespielt, das Ergebnis ist immer das Gleiche.... rot blinkende Felder.

          Ich vermute, dass ich irgendwo etwas übersehen habe.

          Vielen Dank im Voraus.
          Herzliche Grüße
          BlackCat

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            #6
            AW: Bitte Hilfe Fahrtkosten Leiharbeiter

            Hallo,

            welche Zeilen (oder besser welche Felder=die grünen Finanzamtskennzahlen) hast du denn auf der Anlage N 2. Seite (Werbungskosten) ausgefüllt?
            Und was ist mit dem Unterformular "Auswärtstätigkeit"?

            Und wieso nimmst du nicht die Angaben in Kurzform (ggf. mit separater Aufstellung)?

            Wieviele verschiedene Anfahrtspunkte gibt es denn? (Linienbusfahrer kann ja immer die selbe Strecke oder auch immer andere Strecken sein)

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Bitte Hilfe Fahrtkosten Leiharbeiter

              Hallo Stefan.

              Bei uns ist es das erste Mal, dass wir die Fahrkosten als Reisekosten absetzen können. Es werden täglich andere Strecken gefahren, insg. sind es 15 Ablösepunkte. Manche Dienste beginnen an Ablösestelle A und enden auch dort. Andere wiederum beginnen an A und enden an B. D.h. in letzterem Fall muss dann auch noch zum Ablöse A zurück gefahren werden, da ja hier das Auto geparkt ist. Dadurch ergeben sich dann nochmal wieder andere Strecken. Kompliziert, ich weiss, aber so ist Köln.

              Ich habe ich Zeile 49 (ich nehme an, dass meinst du mit Finanzamtkennziffer) das Kreuzchen bei "keine regelmäßige Arbeitsstätte....." gesetzt.

              Dann bei Angaben in Kurzform
              Reisekosten bei Auswärtstätigkeit
              und Verpflegungskosten eingetragen

              Wenn ich die Plausibilitätsprüfung machen, will Elster eine Angabe in Zeile 32 haben.


              Dann noch eine Frage:

              Lt. Zeile 17 elekt. Steuerbescheinigung wurden keine Fahrtkosten steuerfrei ersetzt, aber lt. Zeile 18 615€ pauschal versteuert. Wo werden die denn eingetragen? Ich habe es in der Lohnsteuerbescheinigung gemacht, sie werden dann automatisch auf die 2. Seite übertragen und finden sich dort in Zeile 40 wieder. Oder kann es damit zusammen hängen.

              Ich sage nochmal danke.

              Herzliche Grüße
              BlackCat

              PS: Ich werde wohl heute nicht mehr in Forum schauen können.

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                #8
                AW: Bitte Hilfe Fahrtkosten Leiharbeiter

                Hallo,

                vorweg, ich sitze mal wieder an einem Laptop ohne Elster, also alles aus dem Kopf.


                >>>Ich habe ich Zeile 49 (ich nehme an, dass meinst du mit Finanzamtkennziffer)

                Nein, ich meine die grünen Zahlen neben - fast - jedem Eingabefeld, die musst du dir ggf. über die Optionen einblenden lassen.


                >>>das Kreuzchen bei "keine regelmäßige Arbeitsstätte....." gesetzt.
                ...
                Dann bei Angaben in Kurzform

                Das passt schon mal nicht zusammen, entweder detailiert ODER in Kurzform, schau dir das Formular noch mal genau an.
                Ich bleibe dabei, nimm die Kurzform und lege eine gesonderte Aufstellung bei (so eine Art vereinfachtes Fahrtenbuch, halt mit Fahrtstrecke und Anzahl der Tage/Fahrten). Dabei kannst du dann auch schreiben, dass es ein eigenes Auto war und das Kennzeichen angeben.


                >>>Lt. Zeile 17 elekt. Steuerbescheinigung wurden keine Fahrtkosten steuerfrei ersetzt, aber lt. Zeile 18 615€ pauschal versteuert. Wo werden die denn eingetragen? Ich habe es in der Lohnsteuerbescheinigung gemacht, sie werden dann automatisch auf die 2. Seite übertragen und finden sich dort in Zeile 40 wieder.

                Ja, das ist korrekt. Und diese pauschal versteuerten Fahrtkosten können natürlich nicht nochmals abgesetzt werden (sie werden mit den erklärten Kosten aufgerechnet, das läuft aber automatisch).
                Imho müssen aber in jedem Fall Kosten erklärt werden, ansonsten würde die Pauschalversteuerung wieder rückgängig gemacht. [ich hoffe, das war jetzt nicht zu kompliziert]

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Bitte Hilfe Fahrtkosten Leiharbeiter

                  Da der Arbeitgeber offenbar eine regelmäßige Arbeitsstätte unterstellt, hat er in Nr.18 der LStB pauschalbesteuerte Zuschüsse für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte bescheinigt. Genau DANN sind aber Angaben zur Entfernungspauschale (Zeilen 32ff.) zu machen.

                  Sie können dort zwar eine 1km Strecke angeben, damit Plausi und Berechnung laufen, aber ggf. wird das FA die Zuschüsse voll nachversteuern, weil diese zu Unrecht gezahlt wurden.
                  mfg. - Kent

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                    #10
                    AW: Bitte Hilfe Fahrtkosten Leiharbeiter

                    Guten Morgen.

                    Jetzt bin ich ein Stückchen weiter.

                    Die Kennziffern habe inzwischen auch gefunden.

                    Ich habe es jetzt so gemacht, wie Kent es in seinem letzten Beitrag geschrieben hat.

                    Ganz oben im Formular > priv. KFZ mit Kennzeichen und aufgesucht an 1 Tag eingetragen.

                    Dazu dann bei > Werbungskosten: Reisekosten beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten unter Angaben in Kurzform die Fahrt- und Verpflegungskosten (FA-Kennziffer 410 und 480) Eine detaillierte Aufstellung ist bereits erstellt und wird dem Antrag beigefügt.

                    Die Plausitibilitätsprüfung wurde bestanden.

                    Sollte das Finanzamt die pauschal versteuerte Erstattung nachversteuern, ist das m.E. kein Problem, denn die tatsächlichen Fahrtkosten sind um einiges höher.

                    Ich hoffe, das jetzt alles richtig ist.

                    Ich möchte mich nochmal ganz herzlich für eure Hilfe bedanken, das ist nicht selbstverständlich.

                    BlackCat

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