AW: Zu versteuernde Rente
@UserElster
Ja gut Danke. Ich glaube,ich habs verstanden.
LG
Moni
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AW: Zu versteuernde Rente
Richtig, die Differenz der Rente des laufenden Jahres (hier 2010) und des Jahres 2005 (bzw. des ersten vollen Rentenjahres) ergibt grundsätzlich den Anpassungsbetrag.
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AW: Zu versteuernde Rente
....ahhhh, d.h. ich nehme die Jahresrente von 2005 und stelle dann die Jahresrente von 2010 gegenüber. Die Defferenz daraus ist die Rentenanpassung und die muss ich ins Formular ein.
Übrigens DANKE für Eure megaschnellen Antworten.
LG
Moni
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AW: Zu versteuernde Rente
Hallo Hessenperle,
in den 15.909 EUR Rente sind sicher auch Rentenanpassungsbeträge (Erhöhungen seit dem Jahr 2005) enthalten. Diese Anpassungsbeträge sind voll steuerpflichtig.
Mal ein Beispiel:
Rente 2011 = 15.909 EUR
darin enthaltene Anpassung = 625 EUR
Rentenbetrag ohne Anpassung = 15.284 EUR
davon steuerfrei 50% = 7.642 EUR
somit steuerpflichtig = 8.267 EUR (7.642 EUR + 625 EUR Anpassung)
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AW: Zu versteuernde Rente
Die Renten von 2005 und früher sind zu 50 % steuerfrei, soweit richtig. Der steuerfreie Rentenbetrag wurde also damals ermittelt. Alle danach folgenden Rentenerhöhungen sind jedoch voll steuerpflichtig. Das sind die Rentenanpassungsbeträge lt. Zeile 6.
Wahrscheinlich war die Rente 2005 zweimal 7.642.
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Zu versteuernde Rente
Hallo,
ich mache für meinen Papa die Steuererklärung.
Eines verstehe ich nicht.
Lt. Einkommensteuerbescheid war seine zu versteuernde Rente (er bezieht seit dem 1.9.2001 Rente) 15.909 € Rente. Wie ich gelernt habe, sind 50 % zu versteuern und 50 % sind frei. 50 % von 15.909 € sind bei mir 7.954,50 €.
Lt. Steuerbescheid 7.642 €.
Ich verstehe das nicht. Kann mir jemand bitte helfen.
LG
MoniStichworte: -
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