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    Werbungskosten

    Hallo liebe Steuerexperten.
    Auch in diesem Jahr kommt das lästige Thema wieder auf den Tisch. Steuererklärung

    Ein paar Fragen haben sich bei mir mal wieder ergeben und ich hoffe das ihr helfen könnt:

    Ein paar Eckdaten:
    - Ich bin Bankkaufmann
    - ledig (SKL I)

    Drehen tut sich alles um die Zeilen 42ff.

    1. so wie ich gehört habe, kann man Anzüge nicht absetzen, da ich diese auch privat tragen könnte. Richtig? Wie sieht es dann mit der Reinigung dieser Anzüge aus? Auch das nicht ansetzbar?

    2. habe mir ein Notebook in 2011 FINANZIERT (!). 2149 EUR hat das Schmuckstück gekostet. Nutze es sowohl geschäftlich als auch privat (wie soll das eigentlich nachgewiesen werden??) . Kann ich das absetzen? Wenn ja mit wieviel??

    3. In 2011 wurden sowohl Fachliteratur (rund 24 EUR) und eine Aktentasche (80 EUR) erworben. Ebenfalls für meinen Job. Ansetzbar? (Wichtig: Habe hier keine Quittungen)


    Nun bitte ich um Hilfe... auf welche Summe kommt ihr und was darf ich hier?

    LG
    Dennis

    #2
    AW: Werbungskosten

    Deinen Laptop kannst du da er mehr als 410€ Netto kostet über mehrere Jahre als Arbeitsmittel absetzen. Beachte natürlich den Zeitpunkt wann du dein Lappy angeschafft hast, also z.b. wenn du deinen Laptop November gekauft hast kannst du nur das absetzen was du im November und Dezember bezahlt hast. Die kommenden Jahre kannst du dann die vollen 410€ absetzen.
    Fachliteratur und Aktentasche wird schwer ohne Belege würde ich aber angeben sind
    ja keine Unsummen bei dir.

    Kommentar


      #3
      AW: Werbungskosten

      Hallo,

      >>>Die kommenden Jahre kannst du dann die vollen 410€ absetzen.

      Das ist nicht ganz richtig, es sind nicht 410 Euro, sondern 1/3 der Anschaffungskosten (1/3, weil Notebooks in der Regel auf 3 Jahre abgeschrieben werden); der Anteil der Privatnutzung ist abzuziehen.

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Werbungskosten

        Und die Reinigungskosten sind NICHT absetzbar, das ginge nur bei Reinigungskosten von TYPISCHER Berufskleidung. Und da Sie derartige typische Berufskleidung nicht haben, da es sich um bürgerliche Kleidung, die Sie auch privat tragen KÖNNTEN, fliegt das raus.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Werbungskosten

          okay.. vielen Dank erst einmal für die Informationen.

          Also ist (1) mit der Kleidung und Reinigung geklärt.. geht NICHT

          Zu (2): Okay also muss ich linear (auf 3 Jahre) abschreiben (habs im April erworben). Da nochmal die Nachfrage. Macht es nichts aus das dieser FINANZIERT ist? Beleg habe ich.... der muss beigelegt werden oder?

          (3) Gebe ich an... habe da leider nix mehr von aber waren geringe Summen in 2011.




          Dementsprechend bitte ich noch um Hilfe in Punkt (2) dann bin ich zufrieden.

          LG

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            #6
            AW: Werbungskosten

            ???




            hmmmm

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              #7
              AW: Werbungskosten

              linear, Abschreibung, ...
              war doch alles klar bzgl. Anschaffungskosten
              mit Frage 2
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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