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Elternzeit und Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten ...

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    Elternzeit und Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten ...

    Hallo Forum,

    Ich nutze Elster seid Jahren erfolgreich für meine Steuererklärung, aber nun bin ich auf ein unüberwindbares Problem gestoßen.

    In der Anlage N bescheinigt mir der Arbeitgeber in Zeile 18 pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und ich habe diese dann auch im Programm eingegeben. Nun werden Angaben in Zeile 32ff verlangt, die ich auch gerne machen würde. Das Problem ist, dass ich die Arbeitsstätte das ganze Jahr über an keinem einzigen Tag aufgesucht habe (wegen Elternzeit), ich müsste also in Zeile 36 "aufgesucht an" eine 0 eintragen, was aber nicht geht (Fehlermeldung, der Wert fehlt bzw. müssen zwischen 1 und 365 liegen).

    Im fraglichem Jahr stand mir eine ÖPNV-Abokarte zur Verfügung, die über den Arbeitgeber abgerechnet und bezuschusst wird - ich vermute, dass der Arbeitgeber daher eine Eintragung in Zeile 18 vorgenommen hat.

    Ist dies ein Fehler im Programm oder ist meine Bescheinigung falsch?

    #2
    AW: Elternzeit und Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten ...

    Hallo,

    hast du etwas in Zeile 31 eingetragen?

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Elternzeit und Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten ...

      Hallo Stefan, nein ... die Zeile 31 ist komplett leer.

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        #4
        AW: Elternzeit und Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten ...

        Hallo,

        sorry, das war meine erste Idee, ohne es nachzustellen.

        Jetzt habe ich es aber mal nachgestellt, und du hast recht, bei einer pauschal besteuerten Fahrtkostenübernahme ist zwingend ein Arbeitsort erforderlich. Ich bin mir aber auch nicht sicher, ob das, was der Arbeitgeber da gemacht und bescheinigt hat, überhaupt zulässig ist (pauschalbesteuerte Fahrtkostenübernahme, obwohl es gar keine Fahrten gab).

        Ich würde sagen: Entweder solltest du mal beim Arbeitgeber oder beim Finanzamt fragen, wie in diesem besonderen Fall damit umzugehen ist.
        Oder alternativ einfach die Anlage N komplett weg lassen (das Elterngeld kommt dann in den Hauptvordruck Zeile 94), und in einem Begleitschreiben auf die Besonderheit hinweisen; die Lohnsteuerbescheinigung hat das Finanzamt eh'.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Elternzeit und Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten ...

          vermutlich zaehlt das, was der arbeitgeber geleistet hat in form des öpnv-tickets schlichtweg als einkommen, das ggf. zu versteuern ist, wenn es keine gegenrechenbaren werbungskosten gibt?!

          bei mir funktioniert plausi und berechnung wenn ich in zeile 32 etwas eintrage, und in zeile 36 jeweils ne 1 eintrage, also 1 tag, 1km, nur nix bei 'eigenem pkw' dann springt ja automatisch ne 1 bei öffentliche verkehrsmittel rein...

          in der berechnung steht dann allerdings auch nix vom eingetragenen ersatz des AG, hmm.

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            #6
            AW: Elternzeit und Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten ...

            wenn ich 1 Tag und 1km eintrage, geht's bei mir auch ... nur entspricht das ja nicht den Tatsachen. Wenn keiner mehr eine Idee hat, werde ich das wohl trotzdem machen und das dann in einem Schreiben erläutern.

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