AW: Nachzahlung für Ein.Steuererkl. tätigen
Der Sachverhalt ist nicht klar. Was wurde nachgezahlt, Umsatzsteuer oder Einkommensteuer?
Einkommensteuer ist ohne Belang für die nächste Steuererklärung. Wenn noch was offen ist, muss halt noch überwiesen werden.
Umsatzsteuer ist im Jahr der Zahlung (nicht: für das Jahr) dann wieder Betriebsausgabe.
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Nachzahlung für Ein.Steuererkl. tätigen
Hallo Leute!
Folgende Frage:
Wir müssen noch einen kleinen Betrag überweisen. Haben schon eine Überweisung getätigt, nur war dieser Betrag zu gering.
Jetzt soll ich in einer Anlage zur Eink.-Steuererklärung 2011 diesen Betrag nachtragen.
Welche Anlage muss ich verwenden? & in welchen Zeilen?
Daten: Privatperson/Privathaushalt & Nachzahlung wegen einer Photovoltaik-Anlage.
Vielen Dank im voraus!Stichworte: -
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