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Einkommensteuernachzahlung

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    #16
    AW: Einkommensteuernachzahlung

    Hallo nochmal,

    mir fällt gerade auf, dass ich immer nur von Lohnersatzleistungen sprach, es gibt aber noch weitere Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, nämlich bestimmte Einkünfte, die schon im Ausland versteuert wurden.
    Gab es da vielleicht etwas?

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #17
      AW: Einkommensteuernachzahlung

      Hallo,

      >> hier nochmal ein Link zu Wikipedia, es gibt noch weitere - aber eher seltenere - Lohnersatzleistungen: http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnersatzleistung

      Die Liste hatte ich irgendwann schon mal durch, das kommt bei uns alles nicht in Frage bzw. wurde nicht gezahlt.

      >> Allein eine fehlende Erläuterung zu nennenswerten Sachverhalten rechtfertigt schon einen Einspruch. Und so schlimm ist das doch gar nicht, was befürchtest du?

      Keine Ahnung, eine noch höhere Nachzahlung?
      Bisher war ich bei der Steuererklärung immer sicher, weil die Voraussagen von Elster immer zu 100% (auf den Cent) gestimmt haben. Hätte mir Elster gesagt, dass ich nachzahlen muss, hätte ich die Erklärung gar nicht abgegeben.

      Aber du hast Recht, es kann ja nur besser werden, im schlimmsten Fall kann mir das FA erklären, was sie da gemacht haben, dann muss ich den Betrag eben bezahlen (wenn ich es mir auch nicht vorstellen kann).

      >> Du kannst aber auch einfach mal beim Finanzamt vorbeigehen, falls dir das zeitlich und geografisch möglich ist.

      Geografisch schon, zeitlich eher nicht, die arbeiten dort zu denselben Zeiten wie ich

      >> In der Regel wird einem dort der Bescheid auch erklärt, und u.U. sogar - quasi live - geändert.

      Nicht schlecht, die Option kannte ich noch garnicht.

      Viele Grüße und Danke!


      EDIT: da kam ja noch was nach

      >> weitere Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, nämlich bestimmte Einkünfte, die schon im Ausland versteuert wurden. Gab es da vielleicht etwas?

      Nein. Wir haben als Einkünfte nur mein Gehalt, und meine Frau verdient wegen der Kinder momentan nicht und hat nur das besagte Mutterschafts-/Elterngeld bekommen.

      EDIT 2: habe gerade nachgesehen, Termine sind schon ab 8:00 möglich, vielleicht kann ich vor der Arbeit mal da vorbei schauen, dann kann ich das direkt vor Ort klären
      Zuletzt geändert von dobermann55; 26.03.2012, 22:12.

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        #18
        AW: Einkommensteuernachzahlung

        Hallo,

        >>>Hätte mir Elster gesagt, dass ich nachzahlen muss, hätte ich die Erklärung gar nicht abgegeben.

        Dazu noch was: Mit Lohnersatzleistungen seid ihr erklärungspflichtig.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #19
          AW: Einkommensteuernachzahlung

          >> Dazu noch was: Mit Lohnersatzleistungen seid ihr erklärungspflichtig.

          Hoppla Man merkt: ich habe mich noch nie so ausführlich wie in diesem Fall mit der Erklärung und dem ganzen Drumherum beschäftigt.

          Viele Grüße

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            #20
            AW: Einkommensteuernachzahlung

            bezueglich des ausgangsposting kann hier aber auch insgesamt irgendwas nicht passen. es wurde geschrieben: "In der Vorausberechung der Elster ist das zu versteuernde Einkommen mit 32.982 angegeben und ein Steuersatz von 11,8486%. (macht: ca. 3900€)"
            rechnet man anhand der splitting-tabelle nach, (siehe Kents link) ergibt diese Angabe rund 2500 Euro berücksichtigte Progressionseinkuenfte.
            dazu passt aber nicht die Aussage: "Eingetragen bei Elster waren ca. 3400€"

            wann wurde das kind denn geboren?
            scheinbar hat ja der Vater auch elterngeld bezogen?
            warum habt ihr das nicht auf die jeweilige Anlage N eingetragen, sondern in den hauptvordruck?
            wurde vielleicht fuer einen von beiden gar keine Anlage N ausgefuellt?
            steht in Anlage N Zeile 27 etwas?
            zB ist imho auch der Zuschuss des AG zum Mutterschaftsgeld Progressionseinkommen, der steht mEn auf der lohnsteuerbescheinigung und wird nicht extra eingetragen (Zeile 15 LStB, was steht da bei Euch?)


            ansonsten, wie hier wohl schon ausreichend geklärt wurde, wenn im Bescheid steht:

            Lohnersatzleistungen Ehemann i.H.V. 3.474€ wurden mit 3.474€ (...) einbezogen
            Lohnersatzleistungen Ehefrau i.H.V. 5.748€ wurden mit 5.106€ (...) einbezogen
            kann ggf. nur das Finanzamt erklären, woher es diese Zahlen nimmt. ;-)

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              #21
              AW: Einkommensteuernachzahlung

              Hallo,

              >> wann wurde das kind denn geboren?

              Das 2. im März 2011, das 1. im April 2008.

              >> scheinbar hat ja der Vater auch elterngeld bezogen?

              Nein, wir haben mal irgendwann etwas ausgefüllt, dass der Kindergeld-Anspruch auf den Vater übertragen wird, aber Elterngeld nicht.

              >> warum habt ihr das nicht auf die jeweilige Anlage N eingetragen, sondern in den hauptvordruck?

              Gute Frage, ich war wohl der Meinung, dass die Anlage N quasi die "Abschrift" der Lohnsteuerkarte ist. Und da steht bei meiner Frau ja nichts drauf.

              >> wurde vielleicht fuer einen von beiden gar keine Anlage N ausgefuellt?

              Doch, für beide.

              >> steht in Anlage N Zeile 27 etwas?

              Nein, bei beiden nicht. (Ich nehme an: "Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld..." ist gemeint? Auf der Lohnsteuerbescheinigung gibt es auch eine Zeile 27.)

              >> (Zeile 15 LStB, was steht da bei Euch?)

              Nichts, bei beiden.

              >> kann ggf. nur das Finanzamt erklären, woher es diese Zahlen nimmt. ;-)

              Ja, sieht ganz so aus, als müsste ich da mal hin

              Vielen Dank und viele Grüße

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                #22
                AW: Einkommensteuernachzahlung

                na das sind doch mal infos die zum sachverhalt beitragen :-)

                wenn der vater kein elterngeld beantragt/bekommen hat, würde mich brennend interessieren wie das Finanzamt auf 3474 euro progressionseinkuenfte für selbigen kommt.

                da ich (und das ist nicht boes gemeint) den fehler immer erst beim erklärenden und danach auch beim FA suche: Zeile 94 des Hauptvordrucks gibt es in Elsterformular zweimal... ihr habt jetzt nicht versehentlich die ~3400 Euro in die erste Zeile, also quasi beim Ehemann eingetragen?

                koennte ja sein, das der Finanzbeamte die dann einfach fuer den vater veranschlagt hat, weil erkklärt.
                und fuer die mutter das genommen hat, was er aus seinen sonstigen daten so vorliegen hatte? wobei da ja auch noch eine ordentliche differenz dazwischenliegt...

                3400 finde ich aber auch da sehr knapp, mutterschaftsgeld gibt es 13 euro pro tag wenn ich mich nicht irre, das sind allein schon 1200, selbst wenn dann nur der sockel-betrag von 300 euro fuer 8 monate dazukommt sind das schon nochmal 2400

                (@reckoner: elterngeld unterliegt IMHO in voller Höhe der progression, die nichtanrechnung des sockelbetrages gilt an anderen stellen wie kita-gebuehren etc. nicht jedoch bei der progression.
                die kuerzung bei der ehefrau geht mEn auf den abzug der anteiligen werbungskostenpauschale zurueck, wenn sonst kein einkommen vorlag)

                wenn in zeile 15 der lstb nix steht, hat die mutter keinen arbeitgeberzuschuss zum mutterschaftsgeld bekommen? oder hat sie noch gar nicht wieder gearbeitet, weil die elternzeit des 1. kindes gerade noch auslief?

                wäre jedenfalls nett wenn hier ein feedback zu lesen wäre, was beim gespräch im finanzamt so rauskommt, interessante geschichte ;-)

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                  #23
                  AW: Einkommensteuernachzahlung

                  >> ihr habt jetzt nicht versehentlich die ~3400 Euro in die erste Zeile, also quasi beim Ehemann eingetragen?

                  Nein, beide Angaben stehen bei der unteren Zeile (Ehefrau).

                  >> und fuer die mutter das genommen hat, was er aus seinen sonstigen daten so vorliegen hatte? wobei da ja auch noch eine ordentliche differenz dazwischenliegt...

                  Das verstehe ich auch nicht, die zusätzlich veranschlagten Zahlen sind deutlich zu hoch und weichen von allem ab, was wir an Belegen eingereicht haben.

                  >> hat die mutter keinen arbeitgeberzuschuss zum mutterschaftsgeld bekommen? oder hat sie noch gar nicht wieder gearbeitet, weil die elternzeit des 1. kindes gerade noch auslief?

                  genau

                  >> wäre jedenfalls nett wenn hier ein feedback zu lesen wäre, was beim gespräch im finanzamt so rauskommt, interessante geschichte ;-)

                  Ich werde auf jeden Fall Bericht erstatten, bereit gerade den Einspruch vor, die Sprechzeiten liegen genau in meiner Arbeitszeit und Urlaub nehme ich dafür nicht

                  Viele Grüße

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                    #24
                    AW: Einkommensteuernachzahlung

                    "die Sprechzeiten liegen genau in meiner Arbeitszeit und Urlaub nehme ich dafür nicht"

                    Es gibt auch Ämter, die Termine ausserhalb der Sprechzeiten vereinbaren ;-).
                    Nur müsste man die Frage dem FA stellen.
                    Zuletzt geändert von stiller; 27.03.2012, 19:42. Grund: Frage ans FA
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                      #25
                      AW: Einkommensteuernachzahlung

                      >> Es gibt auch Ämter, die Termine ausserhalb der Sprechzeiten vereinbaren ;-).

                      Das ist trotzdem mit Heckmeck verbunden, und vor 8:00 und nach 19:00 kann ich da bestimmt nicht antanzen

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Einkommensteuernachzahlung

                        Dann versuchen Sie mal das komische Tastenteil, das vor Jahrzehnten noch eine Wählscheibe hatte ... ;-)
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #27
                          AW: Einkommensteuernachzahlung

                          Die Dinger gibt's immer noch?

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Einkommensteuernachzahlung

                            So ...

                            Der Tipp mit dem Anrufen war auch nicht schlecht, sonst hätte ich nämlich 2x zum Finanzamt rennen können. Zwischendurch musste ich nämlich mit der Elterngeldstelle noch ein paar Zahlen klären.

                            Folgendes ist passiert: Wir haben in der Steuererklärung die Werte für Mutterschafts- und Elterngeld fälschlicherweise auf dem Hauptvordruck angegeben statt in Anlage N (warum es dafür zwei Felder gibt, weiß ich immer noch nicht). Die von uns eingetragenen Werte waren auch noch falsch, weil wir einen Kontowechsel hatten und nicht alle Auszüge mit einbezogen haben.
                            Das Finanzamt hat jetzt die (richtigen) Werte von der Elterngeldstelle bekommen, diese in die Anlage N eingetragen, die Werte aus dem Hauptvordruck dafür aber nicht gelöscht. Daher kam es dazu, dass viel zu viel Eltern- und Mutterschaftsgeld berechnet wurde (fast 3500€ mehr).
                            Ich muss jetzt einen Einspruch an das Finanzamt schicken und um Löschung der Werte aus dem Hauptvordruck bitten. Wenn Elster dieses Mal Recht hat, bekämen wir dann immerhin noch 250€ zurück (statt 580€, wie zunächst vermutet, aber da waren ja die Werte auch noch falsch), statt 150€ zahlen zu müssen.

                            Vielen Dank an alle hier für die Hinweise und Hilfe!

                            Viele Grüße

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Einkommensteuernachzahlung

                              Hallo,

                              >>>auf dem Hauptvordruck angegeben statt in Anlage N (warum es dafür zwei Felder gibt, weiß ich immer noch nicht).

                              Es steht ja extra an der Zeile dran, Zitat: "soweit nicht in Zeile 26 bis 28 der Anlage N eingetragen". Der Grund ist, dass man sich die Anlage N sparen kann, wenn man ausschließlich Lohnersatzleistungen hatte, es reicht dann diese eine Zeile.

                              Wir waren eigentlich davon ausgegangen, dass du für deine Frau KEINE Anlage N hattest(?). Wenn das so war, dann war auch der Eintrag im Hauptvordruck korrekt und das Finanzamt darf sicher keine Anlage N quasi dazuerfinden (imho dann eine offenbare Unrichtigkeit - mit der Folge, dass die einmonatige Einspruchsfrist nicht gilt; zugegeben, wenn man es gar nicht merkt, bringt einem das leider auch nichts).

                              MfG Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Einkommensteuernachzahlung

                                finde das auch unplausibel.
                                und wenn der vater doch generell gar keine lohnersatzleistungen bezogen hat, wie kommt das FA dazu ihm welche zuzurechnen? egal an welcher stelle...

                                sehr suspekt, und selbst wenn ihr euch da um einige euros vertan habt, hat da doch mehr als einer gepennt oder hier wurde im laufe des threads doch so manches durcheinandergewuerfelt.

                                btw. zum mutterschaftsgeld und elterngeld bekommt man doch einen bescheid, wäre es nicht einfacher gewesen, die werte dort abzupinnen, anstatt sie aus den kontoauszuegen zusammenzusuchen? ;-)

                                PS: aber danke fuers rückmelden...

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